Hallo, kann mir jemand aus der Community helfen?

Wir haben ein Doppelhaus; für das "hintere" Haus existiert ein eingetragenes Wegerecht für Gehen, Fahren und Viehtreiben.

Seit Neuestem wird jedoch dort eine Massagepraxis betrieben, dadurch ist über unser Grundstück nun ein ständiges Kommen und Gehen von Kunden des Nachbarn. Die Termine werden "nach Vereinbarung" vergeben - also praktisch zu jeder Zeit, auch an Sonn- und Feiertagen kommen die Leute! Muss das wirklich geduldet werden, oder kann das Wegerecht eingeschränkt werden?