Reitanlage im Außenbereich zu bauen möglich?

Hallo :)

Mein Mann und ich, beide begeisterte Islanpferdereiter ;), suchen schon seit einiger Zeit eine eigene Reitanlage in der wir unseren Traum von der eigenen Zucht und Pension verwirklichen können. Nach langer Suche und vielen Besichtigungen in ganz Deutschland haben wir nichts gefunden was in unser Budget passt und gleichzeitig unseren Wünschen entspricht.

Nun ist uns die Idee gekommen selber zu bauen. Allerdings ist ausgewiesenes Bauland in den größen unbezahlbar oder zu klein für unsere Ansprüche denn wir wollen wie für Islandpferdehaltung typisch Offenställe haben/bauen, diese sollten Platz für bis zu 40 Pensionspferde und ca. 20 Jungpferde in der Ausbildung und Schulpferde bieten. Die insgesamt 3 Offenställe werden schon mal eine Fläche von min.2000qm einnehmen, hinzu kommt eine Stallgasse mit 10 Paddockboxen und Sattel- und Futterkammer. Nochmal ca.300qm... Ein überdachter Putzplatz mit Sattel-/Futterkammer und WC, Maße 7x15=105qm. Natürlich einen Reitplatz 20x40m (wenn genug Geld übrig ist überdacht) und einen Roundpen mit 20m Durchmesser. Außerdem eine Ovalbahn mit Turniermaße, diese kann bis zu 4000qm einnehmen.

Wenn wir also wie gewollt alles bauen würden käme eine gesamtfläche von über 8000qm zustande. Nun sind so große Baugruntstücke nur in Gewerbegebieten vorhanden. Dort fehlt allerdings die benötigte Grünfläche und sie sind unbezahlbar...

Nun endlich meine Frage :D tut mir leid für die lange Vorgeschichte... Ich habe bei meiner Recherche über das bauen im Außenbereich nicht richtig etwas in Erfahrung bringen können bis ich diese Seite gefunden habe:

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/pferdehaltung/bauen/pferde-baurecht.htm

Da keiner von uns beiden Landwirt ist, ist das bauen im Außenbereich eigentlich nicht möglich... Der Artikel hat mich allerdings etwas stutzig gemacht. Kann man also als Nichtlandwirt doch eine Landwirtschaft gründen? Für uns wäre es ja keine Privatpferdehaltung, sie dient dem Hauptverdienst und durch Zucht, Schulbetrieb und Pension ist meines Erachtens ein Gewinn vorprogramiert. Ich glaube aus dem Artikel herleiten zu können das es unter gewissen Bedingungen wie Tierhaltung auf eigener Futtergrundlage (0,35h pro Pferd), Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit möglich ist im Außengebiet eine Reitanlage zu bauen oder ist es einfach nur mein Wunschdenken? :D Und dürfen Landwirte "einfach" eine Reitanlage bauen?

Bitte keine Fragen oder Kommentare über Geld/ Finanzierung, darum geht es nicht :)

Vielen Dank fürs durchlesen und hoffentlich beantworten ;) Ich bin übrigens 32 Jahre und Pferdewirt in Spezialreitweisen und mein Mann ebenfalls 32 Jahre alt ist Ingenieur.

Liebe Grüße!

Pferd, Landwirtschaft, bauen, Reitstall, Reiten, Gesetz, Grundstück
Wegerecht mit Tor - Hat er Recht mit seiner freien Einfahrt?

Hallo,

ich hab einen neuen Nachbarn seit einem Jahr. Direkt neben meiner Garage hat er einen Zaun hingepflanzt ohne Rücksprache. Ist ja sein Grundstück und er kann alles machen was er will, nur hab ich seit dem Probleme mit dem Auto aus der Garage zu kommen, mir fehlen ca. 10cm Abstand zum Zaun. Hab ihm angeboten ihm zu helfen und den einen Stück vom Zaun 10cm zurückzusetzen. Wollte er nicht.

Nun hab ich meinen Zaun ausgebaut, der teuer war, damit ich ohne Kratzer um die Ecke fahren kann.

Durch seine ganzen Umbauten wurden meine Steine in der Einfahrt öfters beschädigt und das Geld hab ich auch erst extrem spät bekommen. Jetzt hab ich vor meine Einfahrt ein Tor hingebaut, damit ich den Hund auch mal vor die Haustür lassen kann und ihn sogar informiert, er nahm es irgendwie nicht ernst.

Nun steht das Tor und er beschwert sich, was das soll. Er hätte laut Kaufvertrag ein Recht, auf freie Einfahrt. Natürlich übergab ich den Schlüssel für das Tor, aber er hätte keine Lust, jedesmal das Tor manuell aufzumachen. Hab ihm gesagt, dass das Tor ja auch nur dann zu ist, wenn ich den Hund mal rausgehen lasse.

Also er kommt nur auf sein Grundstück, über mein Grundstück. Die Kosten für das Stückchen teilen wir uns natürlich.

Hat er Recht mit seiner freien Einfahrt usw.? Ich versperre ihm ja nicht die Einfahrt oder so. Mir ging es auch auf den Sack, dass er genau vor unserer Küche öfters stehen geblieben ist mit seinem Auto oder Motorrad, um sein Tor aufzumachen bzw. zu schließen. Hab versucht das mit ihm auch zu klären, vergeblich.

Recht, Anwalt, Eigentum, Grundstück, Privatrecht
Darf der Nachbar auf meinem Grundstück graben?

Hallo,

ich bin grade am Bauen eines Einfamilienhauses. Mein Grundstück besitzt eine 20m lange und 3m breite Zufahrt, die zum Nachbar angrenzend ist. Ich habe bisher immer wieder kleinere Ausseinandersetzungen mit dem Nachbarn gehabt. Nun baut der Nachbar einen Zaun entlang der Zufahrt. Kann er gerne machen aber das Problem ist er hat 30-50cm in mein Grundstück gegraben um das Fundament für den Zaun zu setzen. Ich komme jetzt leider nicht mehr mit großen Baufahrzeugen rein, da die Gefahr besteht, dass der Boden an der Grube nachgibt und die Fahrzeuge mit den Reifen in die Grube fallen. Viel wichtiger ist der Baukran, der noch auf meinem Grundstück steht und nicht rausfahren kann (Jeder Tag extra den der Kran steht, kostet Geld) Vor Beginn der Bauarbeiten hatten wir eine Vereinbarung unterschrieben, in dem wir uns gegenseitig das Betreten und Benutzen des Nachbargrunds erlauben. Das Problem ist jetzt nur dass diese Grube schon seit 3 Wochen offen steht und der Nachbar sehr schleppend arbeitet. Als ich den Nachbarn mal drauf angesprochen habe, hat er mich auf die Vereinbarung hingewiesen. Ich hab echt kein bock auf Stress mit ihm, aber eigentlich sollten solche Arbeiten doch nicht länger als nötig dauern oder? Ich habe jetzt vor ihm erst mündlich eine Frist zu setzen, um die Grube zu schließen. Wenn er diese dann nicht einhält, möchte ich ihm die Tage, die der Kran nicht rausfahren kann (wegen seiner Grube) in Rechnung stellen. Ist das rechtmäßig. Was würdet Ihr mir vorschlagen zu tun. Schätzungsweise sollten seine Arbeiten eigentlich nicht länger als eine Woche dauern. Wie lange muss ich das dulden und wie kann ich ihn dazu bringen (gesetzlich) die Grube wieder zu schließen.

Danke für eure Antworten Gruß Armut

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Bau, grube, Grundstück, Nachbarschaft, Streit
Wie kann ich jemanden auffordern sein Eigentum von meinem Grundstück zu holen?

Folgendes Problem habe(n) ich/wir. Nun ich wohne mit meiner Mutter und meinem Onkel in unserem Familienhaus. Mein Onkel hatte früher viel für sich gemacht. Traktor repariert und einen eigenen Anhänger hat er sich gebaut. Nun ca. vor 5 Jahren fing alles anders an. Er machte garnichts mehr. Nur noch ein bisschen Holz, damit wir im Winter was haben. Er kam immer wann er wollte nach Hause, stand auch immer erst um 15 Uhr aus dem Bett auf und trank nur kaffee und Alkohol. Und abends bei seinen "Freunden" spielte er sich auf wie der King. Er zog über mich her, was ich zufällig am späten abend am Fenster gehört habe. Bezeichnete mich als dumm und faul. Ich bezahle jeden Monat 350€ Kostgeld seit Fünf Jahren an meiner Mutter und er garnichts. Ich und meine Mutter sind unter der Adresse gemeldet und er wohnt eigendlich wo anders. Er drohte Ihr kein Holz mehr zu machen, wenn er hier nicht wohnen darf. Nun der Witz ist auch noch das er immer krank geschrieben wird von seinem Arzt wegen Panikattacken. Deshalb sitzt er auch nur noch in der Ecke und spielt mit seinem Handy und sauft sich nur soch einen. Er bekommt Panikattacken wenn er einkaufen gehen soll, aber mit seinen "Freunden" ist er manchmal zusammen in ein Zelt und trinken sich einen. Da hat er natürlich keine Panikattacke.

Nun jetzt hatte ich Ihn mit allem konfrontiert und bezeichnet mich als Lügner, das er mich garnicht in der Öffentlichkeit hergezogen hat. Er sagte noch, dann sollen wir zusehen wie wir unser Holz bekommen. Und ich sagte ihm, das wir das dann sehen werden und er seine ganzen Klamotten von unserem Grundstück nehmen soll.

Nun jetzt ist er fast keine 2 Wochen mehr bei uns gewesen und es ist schön ruhig.

Nun zu meiner Frage.

Wie kann ich es veranlassen, das er mal seine ganze Sch....e von unserem Grundstück nimmt (Traktro, Anhänger, Schrott, ect.)?

Gibt es eine Gesetzliche Regelung, damit er die Sachen abholt? Kann ich Ihn auffordern eine Entschädigung für meine Mutter zu leisten, durch das kostenlose wohnen? Soll ich sein Eigentum einfach auf die Strasse werfen? Wird das dann konsequenzen für mich haben?

Ich würde mich über eine Antwort von Euch freuen.

wohnen, Recht, Eigentum, Grundstück, kostgeld
Sondernutzungsrecht für Garten von Neubau: Wer trägt die Kosten?

Hallo,

Über eine Bauträgerfima haben wir, zusammen mit einer anderen Partei, ein Zweifamilienhaus bauen lassen. Wichtig ist hier, dass das Grundstück laut Kaufvertrag beiden Parteien gleichermaßen gehört. Laut diesem Vertrag ist die Wohnung im Erdgeschoss unser Sondereigentum und wir haben das Sondernutzungsrecht für 3 Parkflächen und den Garten. Die Partei im Obergeschoss hat als Sondereigentum, klar, ihre Wohnung und als Sondernutzungrecht 2 Parkflächen. Insgesamt gibt es also 5 Parkflächen und einen Garten die das Haus umgeben.

Der Garten und die Parkflächen sind noch nicht hergerichtet, sprich es sieht rundherum nach Baustelle aus. Laut Vertrag mit der Bauträgerfirma, ist diese nicht für die Herrichtung verantwortlich. Wir müssen dies also selbst organisieren und finanzieren.

Da die Familie im Obergeschoss jedoch nur Sondernutzungsrechte an 2 Parkflächen hat, weigert diese sich die Kosten für die Herrichtung aller Parkflächen, des Gartens und des Errichtens eines Zauns zu den Nachbarn mitzutragen. Sie wollen nur ihren Teil (den sie auch tatsächlich benutzen dürfen) zahlen. Wir sind jedoch der Meinung, dass beide Parteien zahlen müssen, da es sich ja um ein gemeinsames Grundstück handelt und somit um gemeinsames Eigentum. Auch wenn wir Sondernutzungrechte für mehr Fläche haben, müssen wir doch nicht die gesamten Kosten für die Herrichtung dieser übernehmen, oder?

Garten, Hausbau, Vertrag, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundstück, Kostenübernahme, Nachbarschaft, Sondernutzungsrecht
Ansprüche durch Verzögerung beim Hauskauf?

Hallo,

wir haben Ende des Jahres den Kaufvertrag für unser Haus notariell beurkunden können. Da die Verkäufer in Erbengemeinschaft auftreten mussten und eines der Mitglieder aufgrund von Krankheit nicht mehr dazu fähig, hatte sich das Verfahren durch das Einschalten des Amtsgerichts und einer bestellten Rechtspflegerin bereits verzögert. Letztendlich war Mitte Februar alles so weit, dass die Vormerkung im Grundbuch beantragt werden konnte, wir haben die entsprechende Rechnung (passend) zu Ostern bekommen. Danach wurde uns mitgeteilt (Zwei Wochen später), dass noch ein altes Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden muss, der entsprechende Rechteinhaber habe wohl den alten Vetrag noch einmal angefordert und müsse nur noch bestätigen, man warte jeden Tag auf eine Antwort (Es handelt sich hier um ein Unternehmen). Das war vor einem Monat. Laut Notar ist bisher keine Rückmeldung eingegangen. Wir als Käufer sind natürlich mittlerweile recht angesäuert, da wir nicht nur in das Haus kommen und endlich anfangen können, sondern auch schon Bereitstellungszinsen anfallen, da mittlerweile natürlich auch entsprechende Bereitstellungszinsen an.

Daher meine Frage: Können wir als Käufer gegenüber den Beteiligten Parteien rechtliche Ansprüche geltend machen?

Schliesslich ist die Verzögerung von unserer Seite vollkommen unverschuldet. Man hat leider das Gefühl, dass es die Beteiligten nicht so ganz ernst nehmen, vieles ist auch auf dem Mist der Verkäufer gewachsen, die schon am Anfang versäumt haben, die nötigen Anträge zu stellen. Auf der anderen Seite müssen sie weiterhin Nebenkosten und Grundsteuern zahlen, was auch nicht gerade einfach ist. Dennoch hat uns auch der Notar für Anfang des Jahres zugesichert, dass dann alles erledigt sei, was aber nicht passiert ist. Ich habe bereits der Anwaltsgehilfin klar gemacht, dass die Situation untragbar ist, woraufhin ihre einzige Lösung war, dass ich ja mal bei dem Inhaber des Vorkaufsrechts anrufen könnte. Das ist zwar nicht meine Aufgabe, wahrscheinlich habe ich auch nicht das Recht dazu, in dieser Form aufzutreten. Die hilflose Aussage dahinter versteht man aber ganz gut.

Vielleicht gibt es ja jemanden mit ähnlicher Problematik, der mir Rat zu einem Ausweg geben kann. Dummerweise kann man den Fall nicht mit einem Verschulden eines Bauträgers beim Hausbau vergleichen.

Gruß, JS

Immobilien, Finanzierung, Grundstück, Hauskauf, Notar, Schaden
Abwasserkanal geht über Nachbargrundstück nun wird anliegerstraße gemacht- wer zahlt?

Hallo, wir haben 2003 ein Reihenhaus gekauft. Vor unserem Haus Straße. Rechts und Links und Hinten Nachbarn.Unsere Straße vor dem Haus wurde 2003 gemacht und wir haben auch alles ordentlich bezahlt. nun meine Frage: Jetzt wird die straße hinter unserem nachbarn hinten gemacht. Betrifft uns das wieder? Direkter Anlieger sind wir ja nicht. Wir haben aber ein im Grundbuch eingetragenes Wege und Durchfahrtsrecht sowie unser abwasser läuft auch über dieses Nachbargrundstück in den Kanal. Müssen wir da jetzt mit Kosten rechnen? unser Anwasser wurde nach unserem Einzug bis zum Nachbarn neu verlegt, wie es bei Ihnen aussieht wissen wir nicht. Nun hat gestern unsere Nachbarin hinten uns angerufen, weil sie nicht mehr hier wohnt und auch das Haus verkaufen will. Angeblich hätten wir einen schacht zubetoniert auf Ihren Grundstück und morgen kommt die Firma die Die Straße macht zur Baubegehung. Nur so Kurzfristig gekommen wir keinen Urlaub. wie verhalten wir uns richtig? Mit Ihr ist normal leider nicht zu reden. Auch zu der Anliegerversammlung wegen der Baumaßnahmen wurden wir nicht eingeladen. Wir wissen also nicht richtig bescheid. Nebenan können wir auch nicht fragen weil dort die Grundstücke durchgehen von vorne straße bis hinten straße. Am besten ich rufe mal auf der stadt an die sind ja auftragsgeber die müssten uns ja auskunft geben oder was meint ihr?

Kanal, Kosten, Abwasser, Grundstück, Nachbarn, Straße
Schlimmer Nachbar verhindert Verkauf unseres Grundstücks.

Hi, direkt zu unserem Problem: Wir haben eine alte Scheune in einer Sackgasse. Und hinter der Sackgasse kommt man durch ein paar Grundstücke noch zu einer weiteren Wiese die auch uns gehört. Nun haben wir für beides keine Verwendung und wollen daher beides verkaufen. Hierbei stört allerdings eine Nachbarin, die sich selbst zur Eigentümerin der besagten Straße ernannt hat und deshalb versucht jeden dort zu vergraulen. Da zwischen der Straße und unserem Grundstück zuerst das Grundstück eines anderen Nachbarn (keine Probleme) und dahinter eines der Problemmacherin liegt, besteht dort ein Wegerecht, das sie unter nicht richtigen Begebenheiten gerne einklagt aber nicht nutzt. Und auch sonst verklagt sie gerne, je nachdem, wer gerade etwas "Unruhe" stiftet, jeden, was allerdings bisher nie geklappt hat. Nun zum daraus resultierenden Problem mit dem Verkauf: wir müssen eventuelle Interessenten ja darauf hinweisen, was für eine Nachbarin es hier gibt und dass man auch durch deren Grundstück muss (welches sie im Übrigen nicht pflegt, weswegen wir uns des öfteren unbezahlt einen Weg zu unserem Grundstück schaffen mussten), um zu unserem zu kommen, was die Interessenten bisher alle abgeschreckt hat (was nicht gerade wenig brächte). Nun ist die Frage, ob wir diese Nachbarin hier irgendwie belangen können, da sich der "Schaden" dadurch auf rund 200.000€ bezieht, wie der Makler geschätzt hat.

Recht, Anwalt, Grundstück, Nachbarn, Rechtsstreit, Wegerecht
Gartengrundstück mit mehreren Pächtern - wie verfahren?

Hallo Freunde,

meine Frau hat von ihrem kürzlich verstorbenen Vater ein recht großes Gartengrundstück geerbt. Dies ist nun auch notariell per Grundbuch ihr Eigentum.

Das Grundstück wird derzeit von 4 Pächtern genutzt. Zwei davon haben einen Pachtvertrag Ein Weiterer hat eine mündliche kostenfreie Überlassung vor vielen Jahren bekommen, pflegt sein Teil des grundstücks vorbildlich, ist aber nicht an einem Pachtvertrag interessiert... und der Vierte hat es von einem ebenfalls verstorbenen Pächter kostenfrei zur weiteren Nutzung überlassen bekommen (scheinbar auch mündlich).

Nun wollen wir das Ganze rechtlich absichern, es wären also sicher neue Pachtverträge notwendig. Welche Papiere und Abmachungen wären noch notwendig?

Einer der Pächter möchte eine massive Laube nutzen und für sich sanieren und renovieren. Einer der anderen hat auf seinem gepachteten Land ein kleines Blockhaus errichtet, das nicht im Pachtvertrag steht, nur ein Schuppen war damals angegeben.

Wir zahlen derzeit den Strom, die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung für die massive Laube. Wir nutzen aber selbst nichts an und auf dem Grundstück. und erhalten pro Jahr derzeit nach den alten Verträgen nur 150 Euro Pacht von allen zusammen. Also ein Minusgeschäft.

Dürfen/Müssen die Pächter ihre Häuschen selbst versichern? Wer kommt für die Stromkosten auf? Wie ist die Rechtslage, wenn dort jemand zu Schaden kommt, der laut eigener Aussage nur eine mündliche Abmachung hat? Wie ist die Rechtslage, wenn der Pächter ein Häuschen gebaut hat und der andere alles selbst saniert an seiner Laube? Wie sind dann die Besitzverhältnisse?

Es ist ein bißchen kompliziert, aber vielleicht weiß jemand Rat?

Garten, Grundstück, Pacht
Bäume und Komposthaufen nah an Grundstücksgrenze

Liebe Community,

habe im Internet viel recherchiert, jedoch keine direkte Antwort auf meine Problemstellung gefunden.

Hier die Situation: Durch den Neubau zweier Häuser auf einem zuvor als Garten benutzten Grundstück ergeben sich neue (störende) Punkte bei Betrachtung des Nachbargrundstückes. Zum einen befinden sich 3 etwa 15m hohe Nadelbäume (vermtl. Fichten) im Abstand von ca. 50cm zur Grundstücksgrenze auf Nachbars Seite und ebenfalls dort, allerdings direkt an die Grenze anschließend, ein recht großer Komposthaufen (3x1,5m),

Beides hat bislang wenig gestört, da der Garten so gestaltet war, dass es in diesem Bereich nie zu Problemen kam. Nun sollen jedoch Stellplätze, Terrassen und Außenanlagen im genannten Bereich entstehen, sodass mit erheblicher Verschattung, Nadelfall und Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Da der Nachbar alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um gegen die Baumaßnahme vorzugehen, möchte ich mich im Vorfeld über meine Rechte informieren. Ihn einfach zu bitten, die genannten Punkte zu ändern, wird vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Im NachbG NRW finde ich zwar Grenzabstände von 2 - 4m (§41f), jedoch ist mir nicht klar, ob diese sich auf Neupflanzungen beziehen oder auch Altbestand einschließen.

Kann ich den Nachbarn überhaupt verpflichten, die Bäume zu fällen (Kürzen macht wenig Sinn) und den Komposthaufen zu verlegen?

Bitte um eine kleine Beratung in Sachen Nachbarrecht! Vielen Dank!!

Recht, Grenze, Grundstück, Nachbarn, Neubau, Streit
Notarvertrag Grundstück- /Hauskauf, Ehepartner, Unterschiedlich Eigenkapital

Hallo Forum,

wir stehen kurz davor ein Grundstück zu erwerben und darauf ein Haus zu bauen.

Das Grundstück wird uns über eine „Gesellschaft zur Grundstücksverwertung“ einschl. einer Pauschale (Eingabeplanung, eines Doppelhauses, Gebühren, Abrisskosten des Altbestands usw.) verkauft.

Parallel wurde von dieser Gesellschaft bereits eine Ausschreibung verschickt und ein Generalübernehmer gefunden, der das Haus zum Pauschalpreis baut.

Es handelt sich also um 2 Verträge: 1. Grundstückskauf 2. GU Vertrag Hausbau

Soweit so gut. Das Grundstück/ Haus will ich zusammen mit meiner Frau erwerben.

Nun zur Fragestellung:

Meine Frau und ich haben sehr unterschiedliches Grundkapital. D.h. Meine Frau gar keines , ich aber kann ca. ein Drittel der Gesamtkosten mit einbringen. Der Restliche Betrag wird über eine gemeinsame Finanzierung jeweils zur Hälfte aufgenommen.

Wir haben keinen Ehevertrag – sind somit eine Zugewinngemeinschaft.

Wie kann ich nun die Höhe meines Eigenkapitals so im Vertrag verankern, damit im Falle einer Scheidung die Anteile richtig berechnet werden können. D.h. sowohl während einer laufenden Finanzierung als auch nach deren Ende.

Ist es richtig, dass diese Anteile in den Notarvertrag gehören, der allerdings ja nur das unbebaute Grundstück betrifft !??! (Der Vertrag zum Hausbau findet ja nicht bei einem Notar statt). Wird beim Verkauf bzw. bei einer Scheidung nur der Notarvertrag des Grundstücks durchleuchtet und die darin verankerten Anteile gelten sowohl bebaut als auch unbebaut.

Da das Grundstück natürlich viel weniger Kostet wie das Grundstück einschl. Haus müssten sich diese Anteile dann Prozentual auf die Gesamtsumme beziehen ??

Wie sollen wir denn am besten Vorgehen oder haben Sie eine ganz andere, viel bessere Lösung für uns?

Danke schon jetzt für die HILFE.

Vertrag, Ehe, Eigenkapital, Grundstück, Notar, Unterschied
Betretungsverbot Grundstück

Hi, ich wäre mehr als froh, wenn mir jemand helfen könnte. Ich weiß mir langsam nicht mehr zu helfen. Ich wurde diese Woche von der Polizei angerufen, dass gegen mich eine Anzeige von meiner Nachbarin wegen privater Anstandsverletzung läuft. Sie beschuldigt mich, dass ich sie von meinem Grundstück aus beschimpft habe. Es gibt laut Polizei keine Zeugen. Ich habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, er versucht das Verfahren zu beenden. So weit so gut. Genau diese Nachbarin stellt mir abwechselnd mit ihrer Mutter eine Zeitung zu. Ich habe dann heute mitbekommen, dass die Nachbarin, die mich angezeigt hat, im Begriff ist mein Grundstück zwecks Zeitungszustellung zu betreten und das wollte ich auf keinen Fall. Ich hätte gestern bereits beim Aboservice angerufen und darum gebeten, dass uns in Zukunft jemand anderer die Zeitung bringt, es geschah aber nichts, ich wurde nicht zurück gerufen. Ich bin dann heute, als die Nachbarin mit der Zeitung auf dem Weg zu uns war, auf den Balkon gegangen und habe ihr gesagt: "Du betrittst unser Grundstück nicht mehr. Hast du das verstanden?" Ich habe es schriftlich auch noch einmal bei der Zeitung selbst erklärt, dass ich um eine andere Zustellung bitte. Und jetzt kommt's: Ich war soeben kurz außer Haus. Da erreichte mich ein aufgeregter Anruf meiner Kinder, dass die Polizei bei mir geläutet hätte. Diese Nachbarin war also wieder bei der Polizei und hat denen wohl davon berichtet, dass ich ihr ein Betretungsverbot erteilt habe. Und jetzt kommt mein Riesenproblem ... Mit dieser Nachbarin hatte ich letztes Jahr bereits Riesenschwierigkeiten. Damals hat sie mich auch angezeigt und sie hat in einem Protokoll eine Verleumdung nach der anderen verfasst. Damals kam eine Polizistin ins Haus und diese Polizistin war vollkommen auf der Seite der Nachbarin und hat noch weitere Lügen ins Protokoll geschrieben. Mein Anwalt riet mir damals alles in Ruhe abzuwarten und nicht zu reagieren, auch keine Gegenanzeige zu erstatten, weil mir angedroht wurde, dass mir auf Grund meines Verhaltens die Fahrtauglichkeit kontrolliert wird und auch das Jugendamt würde informiert usw.. Im Herbst letzten Jahres wurde das alles dann eingestellt und jetzt geht es anscheinend wieder los. Und der Oberhammer heute war dann, dass mich heute genau jene Polizistin aufgesucht hätte, die letztes Jahr diese ganzen Verleumdungen verfasst hat. Sie kam letztes Jahr um 18 Uhr in ziviler Kleidung ins Haus, ich hatte außer meinen Kindern keine Zeugen, sie hat alle meine Aussagen verdreht. Ich nehme sehr stark an, dass sie absichtlich den Fall jetzt selbst wieder übernommen hat, um mich noch einmal in Schwierigkeiten zu bringen. Mein Sohn hat mir auf einem Foto erklärt, dass es diese Polizistin war, die heute geläutet hat. Mein Sohn ist auch Zeuge, dass ich diese Nachbarin heute nicht beleidigt habe und ihr nur ein mündliches Betretungsverbot erteilt habe. Frage: Was soll ich machen und wie soll ich mich vor allem der Polizei gegenüber verhalten? DANKE

Haus, Garten, Polizei, Grundstück

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