Mieterhöhung bei Zuwachs der Personenzahl?

Hallo zusammen. Diese Frage richtet sich an Vermieter.

Ich habe ein EFH mit 140qm Wohnfläche, Garten, Nebengebäude etc. vor 1,5 jahren an eine 6-Köpfige Familie nebst 2 Katzen vermietet. Diese waren in Not (Irreparabler Wasserschaden in der vorherigen Wohnung), und brauchten schnell eine Bleibe.

Seinerzeit wollte ich das Haus eigentlich zum Ortsüblichen Mietpreis vermieten (wären regulär 900 € Kaltmiete gewesen). Da die Familie aber auf Hartz IV Leistungen angewiesen war (Mutter ohne Job wegen der Kinder, Lebensgefährte in Ausbildung), und wir auch befreundet waren, einigten wir uns vorläufig auf die ortsüblichen Mietobergrenzen. Seinerzeit 540 €. Im Gegenzug kümmerte sich die Familie Teilweise um Renovierung, Instandhaltung der Grünanlagen, etc..

Dies wurde allerdings nie Schriftlich festgelegt, der Mietvertrag lautet nur auf die 540 € Kaltmiete zzgl. NK. Und klappt auch bis heute hervorragend.

Mittlerweile hat sich aber einiges Geändert :) Die Mutter war erneut Schwanger...das Kind ist jetzt 5 Monate alt, und Der Lebensgefährte hatte auch 2 Kinder aus erster Ehe, die nun Ihm zugesprochen wurden. Dies sind Letzte Woche im Haus "Eingezogen". Also mal eben 3 Personen mehr, nun sind es 9.

Gleichfalls haben sich die Mietobergrenzen erhöht, so dass ich bei einer Neuberechnung auf 795 € komme.

Nun die Frage: Bekommt man das so ohne weiteres genehmigt? Meine Mieterin würde mir auch gerne den gefallen tun, das so Einzureichen, das sich nach eigener Aussage "bissl blöd" vorkommt, weil ich sie für diesen Vergleichsweise lächerlichen Mietpreis dort wohnen lasse.

Freue mich auf Feedback. Gruss

Miete, Mieter, Recht, Mieterhöhung, Hartz IV, Jobcenter, Mietobergrenze
Schufa oder ähnliches bei Kredit im Ausland (Polen)? Bitte lesen....

Hallo zusammen. Ich habe eine Frage zum Thema Kredite und Finanzen. Der Fall:

Ich bin Eigentümer einer Immobilie in Deutschland, und habe vor, diese im laufe diesen Jahres zu modernisieren (Dachbodenausbau). Hierzu wird ein Kleinkredit von ca. 5000 € Benötigt.

Des weiteren haben wir in den letzten Jahren von unserem Ersparten ein Haus in Polen gebaut (meine Frau ist gebürtige Polin). Hier sollen nun Möbel angeschafft werden. Dies sollte eigentlich auch über einen Kredit laufen (6000 €), den meine Schwiegermutter über die 0% Finanzierung eines ansässigen Möbelhaus beantragen wollte. nur bekommt sie keinen, da sie Rentnerin ist.

Da meine Frau die doppelte Staatsbürgerschaft hat, und auch noch in Polen gemeldet ist, möchte sie nun in Polen diesen Kredit auf ihren Namen beantragen. Laut der Bank stellt das (zumindest in Sachen Bonität) kein Problem dar.

Nun stellt sich aber die Frage, ob dieser Kredit in der Deutschen Schufa oder ähnliches auftauchen würde. Dies könnte dann evtl. dazu führen, daß es mit dem Modernisierungskredit für unsere Deutsche Immobilie schwieriger sein könnte.

Kennt sich jemand mit polnischen Krediten/ Darlehen aus? Ich weiß, im Grunde sprechen wir hier bei insgesamt 11.000 € über Peanuts, aber alles steht und fällt meist mit dem Schufa-Score bezw. der Anzahl der Kredite.

Schufa-Score liegt übrigens aktuell bei 98,9% aktuell läuft noch ein 30.000er Baukredit, und das Auto mit 5000 €.

Freue mich auf Antworten. Gruss

Kredit, Polen, bauen, Immobilien, Bausparvertrag, Darlehen, Schufa, Verzinsung
Rechte und Pflichten Grundstückseigentümer bei Strassenbau - Bitte Lesen.....

Hallo Leutz; Die Vorgeschichte: Ich bin Eigentümer eines EFH auf eigenem Grund und Boden. Hanglage, an einer Strassenecke. Vor etwa 3 Jahren kam unsere Kommune auf die Idee, die Abwasserkanäle müssten mal wieder Saniert werden. Es gab eine Bürgerversammlung mit Infoabend, wo das Procedere der Sanierung (Rohrverlegung, Strassenbau) notdürftig erklärt wurde, und die Kostenseite erörtert wurde (Stadt 1/3, Hauseigentümer 2/3 Anteil an den Gesamtkosten. Waren schonmal so 8000€ pro Immobilie. Ansonsten wurden wir Bürger aber nicht groß gefragt oder Informiert, es wurde irgendwann drauf los gebaut. Die Rohrarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, der Strassenbau läuft gerade. Inzwischen ist wohl auch ein Gesetz durch, welches besagt, daß die Kosten des Strassenbaus ratierlich auf alle Einwohner der Kommune umgelegt wird.

Vor dem Haus befand sich vor meinem Haus ein Gully, der aber im Zuge der Bauarbeiten irgendwie verschwunden ist.

Nun hatte meine Frau gestern früh freundlichen Besuch vom Bauamt. Die Herren möchten- nein sie müssen- Auf unserem Grundstück einen Sinkkasten einbauen, und ich als Grundstückseigentümer soll dies Vollständig bezahlen.

Sinkkasten ? Damit ist ein Gully gemeint, oder ? Daher frage ich mich ? Warum muss das ding jetzt auf mein Grundstück, wo es vorher ausserhalb des Grundstücks war ? Warum werde ich als Anwohner nicht gefragt, sondern bekomme einfach gesagt "Dass muss jetzt so" ? Und warum soll ich den Sch.....ss vollständig bezahlen ?

Wir sprchen übrigens Round about von schlappen 2500 €

Mein Frau hatte diese Fragen eigentlich schon an die hohen Herren gerichtet. Bekam aber nur zu Hören " Das muss so gemacht werden" und "Wir schicken Ihnen mal ein Angebot/ Kostenvoranschlag".

Beim Thema Kanalsanierung hab ich es ja noch verstanden, Ich Profitiere ja auch von der neuen Leitung. Aber einen Sinkkasten, wo vorher keiner war.....und ich soll ihn als einziger bezahlen......da hört der Spass auf.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten bezw. kennt jemand einen ähnlichen Fall ? Freue mich auf Rückmeldung. Danke.

Rechtsanwalt, Immobilien, Sanierung, Baurecht, Eigentum, Grundstück, Hausbesitzer, Straße, Straßenbau
Funktionsprinzip 2- Draht Bewegungsmelder vs. Herkömmlicher Anschluss.....Frage an die Elektroniker

Hallo Zusammen; Habe eine Frage an die Elektronikfreaks unter euch. Ich möchte in meinem Haus diverse Räume (Flur/ Keller) auf Lichtschaltung mittels Bewegungsmelder Umrüsten. Hintergrund ist, daß meine Tochter immer das Licht im Flur brennen lässt....Unnötig.

Ob 2-Draht oder 3- Draht Technik, ist erstmal egal, momentan habe ich noch alle Möglichkeiten offen. Habe mich etwas ins Thema eingelesen, die Melder haben alle einen Eigenverbrauch zwischen 0,45W und 1 W. Vom Verständnis heißt das also, daß Der 3 Draht Melder einen dauernden Grundverbrauch hat. Ist das Richtig ?

Würde das auf einen 2-Draht Melder auch zutreffen ? Wäre Nett, wenn mir jemand das Funktionsprinzip des 2-Draht Melders erklären könnte. Ich stelle mir das so vor, daß Teile der Anliegenden 230 V immer durch den Melder und den Verbraucher fließen, und ein Photoleiter eine Spannungsdifferenz erzeugt. Komme aber nicht dahinter, wie das ganze lediglich mit der Positivspannung funktionieren kann, wo doch kein N angeschlossen ist.

Wichtig wäre für mich, ob es zwischen den Melderarten Unterschiede zwischen dem Eigenverbrauch gibt. Möglicherweise hat der 2-Draht Melder nur einen Eigenverbrauch, wenn er reagiert ?

Es wird wahrscheinlich eh der 3-Draht Melder werden, da ich damit auch Niedervolt Schalten kann. Aktuell habe ich zum Testen mal einen Doseneinbau-Melder von Pollin, der u.a. auch auf Geräusche reagiert. Funktioniert sehr gut, aber halt nur mit HV-Lampen......

Würde mich sehr über ein paar Tipps und Antworten freuen, gerne auch Kaufempfehlung , Bezw. Info, ob es generelle Qualitätsunterschiede zwischen den Verschiedenen Preisklassen gibt......Danke

Elektronik, Elektrik, Elektrotechnik, Bewegungsmelder, Haustechnik, Infrarot, Schalter
Elektro-Altbausanierung muß ich einen neuen Zählerschrank installieren? Siehe Details....

Hallo zusammen. Hier mal eine Frage an die Profi-Elektroinstallateure: Habe kürzlich ein recht Heruntergekommenes Wohn/ Geschäftshaus für kleines Geld erworben. Gesamte Nutzfläche etwa 450qm (EG Gewerberäume, 1. und 2. OG Wohnungen). Die Elektrik ist größtenteils aus den 50igern, in 1990 wurd mal eine Elektrosanierung begonnen. Heißt, es wurde ein Hager Zählerschrank unterm Dach (!) installiert, und die Geschäftsräume neu verkabelt. Es handelt sich um einen Zählerschrank mit 3 Zählerplätzen (da ursprünglich 2 Wohneinheiten und die Geschäftsräume. Die Zähler wurden aber irgendwann mal wieder entfernt, und der Hauptanschluss abgeklemmt, vermutlich vom hiesigen Energieversorger. Nun ist es so, daß nach der aktuell geplanten Sanierung Die Geschäftsräume plus 3 Wohnungen zur Verfügung stehen sollen. Theoretisch benötigt man dafür 5 Zählerplätze (4 Einheiten plus 1x Gemeinschaftsstrom). Kostet allerdings in der Anschaffung ca. 3000 €- zzgl. Abnahme. is mir etwas heftig, und ich suche derzeit nach einer günstigeren Variante. Brauche ich generell eine Abnahme (da war ja schonmal ein Anschluss) ? Die Frage wäre erstmal, ob ich mit den Alten Komponenten arbeiten kann (ich dachte z.B. an 3 Hauptzähler, an die wiederum Nebenzähler angeschlossen werden. Dann könnte ich vielleicht den Hager Zählerschrank weiterverwenden. Wenn ich nun beim Energieversorger einen (oder mehrere) Hausanschlüsse ordere, muß ich dann die "neuen" intelligenten Zähler einbauen lassen, oder kann ich auf normale Drehzähler zurückgreifen ? Das Problem ist, daß die neuen Zähler nicht ohne weiteres in einen älteren Zählerschrank eingebaut werden können. Eine weitere Idee ist, einen passenden Zählerschrank günstig bei Ebay zu ersteigern. Dann habe ich aber immer noch keine Abnahme. Könnte ich einen großen Zählerschrank mit 5 alten Zählern installieren und einfach sagen "der war schon da" ??

Freue mich auf Antworten....

Strom, Elektrotechnik, Elektroinstallation, Energieversorger, Zähler, Zählerschrank