Eine Partei hat auf der bestehenden Parzelle ( Hausnr.10 ) lebenslanges Wohnrecht.

Diese Parzelle soll geteilt werden (ca 60/40 der fläche) in Hausnr. 10 und 10A.

Wird dabei das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht auf die neue Partelle 10A übertragen oder bleibt ausschlieslich auf Nr. 10 bestehen?

Vielen Dank für die Antworten