Die Situation: Zwei Grundstücke (mit jeweils einem Haus darauf) die hintereinander liegen. Ich bin Eigentümer des vorderen Grundstückes welches direkt an der Straße liegt. Das hintere Grundstück hat keinen eigenen Zugang zur Straße, weshalb ein Weg über das vordere Grundstück zum hinteren führt. Dem Mieter des hinteren Grundstücks ist Wegerecht zugesichert, so dass er diesen Weg benutzen kann um mit dem PKW zu seinem Haus zu gelangen.

Die Frage(n): Darf ich mein Auto auf diesem Weg (der ja auf meinem Grundstück liegt) parken? Sollte der Mieter der hinteren Wohnung den Weg mit seinem PKW benutzen wollen, würde ich natürlich das Auto sofort beiseite fahren. Wie sieht es mit Besuchern (von mir) aus? Dürfen die dort (auch) parken? Der Weg wird auch in diesem Fall natürlich sofort frei gemacht, wenn der Mieter der hinteren Wohnung ihn benutzen will.

Ich danke jetzt schonmal für Hilfe zu diesem Thema!

Liebe Grüße