Hallo,

das Grundstück unseres Nachbarn grenzt direkt an unsere Hausfassade. Unser Badezimmer mit einem Fenster aus Glasbausteinen, welches die einzige natürliche Lichtquelle ist, befindet sich auch auf dieser Seite. Nun ist unser Nachbar gerade dabei, einen Holzstapel direkt vor unser Badezimmer aufzubauen. Dabei ist jetzt schon etwa 1/4 unseres Fensters mit Holz verdeckt. Meine Frage wäre, ob hier unsere Fassade generell noch ausreichend Luft abbekommt und darf der Nachbar direkt an dieser sein Holz stapeln, unabhängig davon, ob er unser Badlicht beeinträchtigt oder nicht. Kann der Holzstapel nicht Feuchtigkeit an der Fassade verursachen ? Gibt es einen Mindestabstand, den er einhalten muss ?

Es geht hier um Grundstücksrecht in Thüringen.

Vielen Dank für eure Antworten !

Alice