Hallo, folgender Sachverhalt.

ich beabsichtige ein Grundstück mit Haus zu erwerben. Zur Zeit ist es bestandteil eines größeren Flurstücks. Da ich das Grundstück erwerben will und den Abschluss beschleunigen möchte, werde ich die Vermessung beauftragen.

Folgendes Problem: Muss die Vermessung vor dem Notartermin erfolgt sein? Trage ich die Kosten einer Vermessung und dann verwehrt doch einer der beiden Eigentümer seine Zusage.

Wie läuft sowas ab?

Vielen Dank.