Lager auf eigenem Grundstück

3 Antworten

"Lagerstätten" sind mit oder ohne Gebäude baugenehmigungspflichtig und in Wohngebieten unzulässig. Bevor Du Dich um die technische Ausgestaltung bemühst solltest Du deshalb klären ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang eine solche "Lagerstätte" bauplanungsrechtlich zulässig ist.


16User09 
Beitragsersteller
 31.07.2014, 03:37

Jap. Ist aber kein Wohngebiet. Es ist außerhalb der Stadt.

Seehausen  31.07.2014, 10:30
@16User09

Im "Außenbereich" nach § 35 BauGB sind nur "privilegierte Vorhaben" zulässig; z.B. landwirtschaftliche Betriebsanlagen. "Lagerplätze" gehören nicht dazu

16User09 
Beitragsersteller
 02.08.2014, 05:08
@Seehausen

Oh okay danke. muss ich mir was anderes überlegen

Da wäre es einfach bei einer Containerfirma anzurufen, die solche Container verleihen, die haben auch sicher welche zu verkaufen, oder wissen wo man diese Dinger herbekommt.


16User09 
Beitragsersteller
 27.07.2014, 08:19

Das wäre sicherlich die beste Lösung, was Container angeht.

Ich bin aber auch für Alternativen auf der Suche. Vielleicht fällt euch was ein. Sowas wie Bauwägen ist zwar eine Idee. Wenn man die Achsen entfernt, könnte man sicher auch schwerere Dinge reintransportieren, aber der Eingang ist nicht sehr groß. Gibt es auch Bauwägen, die Türen auf der "Tiefe" Seite haben, also wisst ihr was ich meine? Ich kenne nur welche, mit der Tür auf der "langen Seite" nicht auf der Seite, die parallel zu den Achsen ist. Ihr wisst was ich meine! ;)

Seehausen  31.07.2014, 10:31
@16User09

Das ist alles nur zulässig, wenn du eine Baugenehmigung hast. Und die bekommst Du weder in Wohngebieten noch im Außenbereich nach § 35 BauGB

Meine erste Gegenfrage hierzu wäre, wird das auf "dem Deinem" Grundstück überhaupt genehmigt und akkzeptiert?. Kenne die Gegebenheiten nicht! Aber Erkundungsmöglichkeiten gibt es ja viele!


16User09 
Beitragsersteller
 27.07.2014, 08:20

Es ist kein Grundstück am Haus. Es ist ein erworbenes Stück Land. Ich dachte, dass ich das für private Zwecke nutzen kann wie ich es möchte. Ich störe damit ja niemanden.

Seehausen  27.07.2014, 10:45
@16User09

Da hast Du falsch gedacht. Lager sind mit oder ohne Gebäude baugenehmigungspflichtig und in Wohngebieten und im Außenbereich unzulässig.

16User09 
Beitragsersteller
 27.07.2014, 10:55
@Seehausen

Oh. Ist trotzdem kein Wohngebiet. Ist außerhalb der Stadt. Naja shit

Seehausen  31.07.2014, 10:32
@16User09

Im "Außenbereich" nach § 35 BauGB sind nur "privilegierte Vorhaben" zulässig; z.B. landwirtschaftliche Betriebsanlagen. "Lagerplätze" gehören nicht dazu