Muss ich meinen Mietern verbieten einen Sichtschutzzaun zu errichten?

Wir haben vor Jahren ein Haus gebaut, welches vor kurzem an ein Ehepaar mit kleinem Kind vermietet wurde. Unser Nachbar hat hinter unserem Haus ein Haus mit Einliegerwohnung errichtet. Diese Wohnung hat er an ein älteres Ehepaar vermietet. Unsere neuen Mieter möchten nun wegen dem Kind einen Sichtschutzzaun auf eigene Kosten errichten. Dies haben wir als Vermieter erlaubt. Nun ist es so, dass dieser Zaun 1,80m hoch sein soll (die Höhe war mit uns nicht besprochen, da wir unser Haus nach Ablauf der Mietzeit an dieses Ehepaar verkaufen werden). Die Mieter der Einliegerwohnung waren nun bei uns und haben sich beschwert, dass ihnen der Zaun unserer Mieter zu viel Sonne wegnehmen wird, da die Einliegerwohnung generell schon zu dunkel wäre. Sie haben bereits angekündigt im schlimmsten Fall aus der Wohnung auszuziehen und unserem Nachbarn gleichzeitig zu verdeutlichen, dass dieser wohl keine neuen Mieter finden wird, wenn dieser Zaun errichtet wird. Nun scheint es so, als würde ein Nachbarschaftsstreit provoziert werden. Es wird von uns verlangt, unseren Mietern zu verbieten diesen Zaun zu errichten! Jetzt meine Fragen: Müssen wir unseren Mietern dies verbieten? Besteht die Gefahr, dass ein Gericht die Errichtung des Zaunes verbieten kann? Gibt es Bestimmungen wie hoch ein Sichtschutzzaun im Garten (hinter dem Haus) sein darf? Oder dürfen wir als Vermieter frei entscheiden, ob auf unserem Grundstück ein Zaun errichtet wird?

Ich hoffe, dass mir jemand diese Fragen beantworten kann! Vielen Dank schon mal im Voraus!

Grundstück, Nachbarschaft
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