Guten Abend,
wir moechten auf dem Grundstueck der Eltern direkt an das Elternhaus anbauen. Eine reale Teilung des Grundstueckes ist leider nicht moeglich da das Flurstueck sonst zu klein waere um eine Baugenehmigung zu erhalten. Wir hatten um Eigentuemer zu sein ueber eine Schenkung nachgedacht um mit den Eltern zusammen im Grundbuch zu stehen. Unsere Bankberater meinte allerdings das die Bank ungerne Bruchstueckeigentum finanziert. Jetzt hatten wir ueberlegt ob wir das ganze ueber Erbbaupacht regeln.
Zur Frage.
Kann man auf einem Grundstueck nur einen Teil des Grundstueckes als Erbpachtstueck ans uns vergeben? Quasi nur der Teil des Grundstuecks auf dem unser Haus dann steht.
Kann man so etwas auch ueber Sondereigentum regeln oder ist das dann auch wieder Bruchstueckeigentum?
Vielen Dank fuer die Hilfe.