im konkreten Fall wird ein unbebautes Grundstück welches an einer Seite an der Straße/ Bürgersteig grenzt als erschlossen bezeichnet da an der Straße Kanäle liegen. Versorgungsleitungen liegen auf dem Grundstück selber nicht. d.h. der Erwerber/Käufer muss für die Leitungen von dem Grundstück bis zu dem Anschluss der z. B.Stadtwerke (Straßenseite) selber aufkommen ? nennt man dieses dann erschlossen ?, wann wäre dann ein Grundstück nicht erschlossen?

ich hoffe einigermaßen verständlich erläutet, vielen Dank vorab lg jojlen