wir haben eine Baufirma mit Bau unseres kleinen zukünftigen Zuhauses beauftragt. Die Phase mit Baugenehmigung ist endlich vorbei. Natürlich wollen wir frühestmöglich mit dem richtigen Bau anfangen. Wir haben vor c.a. 3 Wochen die Frage zum Baubeginn gestellt, aber bis jetzt keine Antwort dazu erhalten. Nun verlieren wir langsam Geduld, und überlegen, ob wir nun wieder ein neues Bauunternehmen suchen sollen. Leider ist die Verzögerung kein Kündigungsgrund im Bauvertrag vorgesehen. Damals haben wir dummerweise damit überhaupt nicht gerechnet. Können wir den Bauvertrag bloß aufgrund von Verzögerung kündigen? Gibt es vielleicht Gesetz dazu?