Hallo, folgender fiktiver Fall: Ein Käufer besichtigt mit einem Makler ein Grundstück und möchte dieses kaufen. Es wird ein Kaufvertrag bei einem Notar geschlossen. Bei dieser Gelegenheit wird, im beisein des Notars, nochmals anhand der Bilder aus dem Expose des Maklers vom Verkäufer das Grundstück als das zu verkaufende identifiziert. Einen Tag später wird dem Käufer der Lageplan vom Grundstück zugesendet und darauf ist klar zu erkennen daß das gekaufte Grundstück ca. 900m vom besichtigten Grundstück entfernt ist.

Ist das als Grund für einen Rücktritt ausreichend?