Wir haben einen Bauwerkvertrag mit Town & Country (in München) unterschrieben, weil wir damit gelockt wurden, dass wir so an nicht frei verfügbare Grundstücke kommen. Wir haben auch Angebote von T&C erhalten, die uns aber alle nicht zusagen (Lage/Preis/Größe). Inzwischen sind wir mit T&C nicht mehr zufrieden (v.a. mit dem Vertreter) und wollen aus dem Vertrag raus.

Nun haben wir auf eigene Faust ein für uns perfektes Grundstück gefunden. Wir stehen kurz vor dem notariellen Vertragsabschluss. Dieses Grundstück wurde uns nicht von T&C angeboten. D.h. T&C weiß nichts über die Existenz dieses Grundstücks und unsere Kaufabsichten. Das Grundstück ist bauträgerfrei.

Die Rücktrittsvereinbarung im T&C Bauwerkvertrag lautet folgendermaßen: "Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Bauwerkvertrag zurückzutreten: 1. Finanzierung 2. öffentliche Mittel 3. Grundstück." Die ersten beiden Punkte sind für uns nicht zutreffend. Zum 3. Punkt Grundstück wird folgendes aufgeführt: "Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn er binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss kein Grundstück erwirbt oder für den Erwerb aussucht. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt sechseinhalb Monate nach Vertragsabschluss. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt allerdings schon vor Ablauf dieser Frist, wenn der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen Bauantrag bzw. die notwendigen Planungsleistungen hierfür in Auftrag gegeben hat. Hat der Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss noch kein Grundstück erworben oder ausgesucht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Grundstücke nachzuweisen (Andienungsrecht). Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, alle nachgewiesenen und von ihm abgelehnten Grundstücke binnen 2 Jahren nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht anderweitig zu bebauen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, indem er ein abgelehntes Grundstück binnen vorgenannter Frist anderweitig bebaut, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer einen Pauschale in Höhe von 10% des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises zu zahlen."

Unsere Frage: Kommen wir mit dem kostenlosen Rücktrittsrecht Punkt 3 (Grundstück) aus dem Vertrag? Das Rücktrittsrecht tritt jedoch erst in ca. 3 Monaten in Kraft. So lange können wir ohne Probleme warten, da "unser" Grundstück sowieso noch beräumt werden muss (Abriss eines alten Hauses). Oder bedeutet das, dass wir mit T&C bauen müssen, sobald wir ein Grundstück gefunden haben, auch wenn das Grundstück selbst nicht an einen Bauträger gebunden ist? Oder müssen wir nur mit T&C bauen, wenn uns T&C genau dieses Grundstück vorschlägt (s.o. Andienungsrecht)? Wenn uns also T&C innerhalb der 6 Monate nach Vertragsabschluss (also innerhalb der nächsten 3 Monate) nicht "unser" Grundstück vorschlägt, kommen wir dann mit dem Rücktrittsrecht aus dem Vertrag?