Im Grundbuch des Eigentümers ist in Abteilung III des Grundbuches zu Lasten von 2 Flurstücken eine Sicherungshypothek wegen Steigpreisforderung von 4.210 Franken französischer Währung, verzinslich mit 10% zu Gunsten einer Erbengemeinschaft aus 24 Personen eingetragen. Bewilligung vom 09.04.1923, vollstreckbar nach § 800 ZPO. Der aktuelle Eigentümer hat das Grundstück geerbt und keine Unterlagen. 

Damit ich die Konsequenzen besser abschätzen kann, benötige ich eure Einschätzung und evtl. eine Bestätigung der Umrechnung des Schuldbetrages.