Eigentumswohnung geerbt, ab wann darf ich einziehen?

5 Antworten

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Wenn im Testament dein Name steht, das deine Oma dir die Wohnung vererbt, dann kannst du mit diesem Erbschein und der Sterbeurkunde zum Notar gehen und dich ins Grundbuch eintragen lassen.

Personalausweis nicht vergessen -> das kostet meines Wissens auch was, wieviel weis ich nicht.

Das hat aber mit dem Einzug wenig zu tun. Das geht theoretisch sofort.

Nimm nur das Testament und den Erschein mit, weil deine Oma kann dir schlecht eine Wohnungsgeberbescheinigung für das Einwohnermeldeamt ausfüllen -> das sollte dafür ausreichen.


yungkaka 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 15:12

z.B ich würde dort einziehen, bevor der Eintrag gemacht wurde, aber wäre es dann trotzdem möglich normal dort zu Wohnen und halt die üblichen Kosten zu zahlen, wie Strom, Wasser etc.?

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KleinesHasi85  25.06.2024, 15:35
@yungkaka

ja natürlich. Du musst ja Strom, Wasser, Gas etc an einen Versorger bezahlen. Da wendest du dich dann einfach an den Versorger, gibtst Zählerstände durch etc und wenn Fragen zum Eigentümer (der ja noch deine verstorbene Oma ist) kommen, erklär die Sachelage und schick denen einfach Sterbeurkunde und eben das Testament bzw. du bekommst vom Notar für solche Angelegenheiten ein Formular, welches du Ämtern und eben Versorgungsunternehmen vorlegen kannst. Die Eintragung ins Grundbuch kann sich über Monate hinziehen.

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Du kannst dort einziehen, sobald du die Schlüssel hast und die Wohnung nicht aus irgendeinem Grund versiegelt sein sollte.

Das hat mit dem Grundbuch nix zu tun. Der Papierkram kann Monate dauern bis so ein Erbe komplett geregelt ist und in der Zeit kann man eine Wohnung ja auch nicht ungepflegt lassen.

Im Grundbuch stehen und wo wohnen sind 2 Paar Schuhe.

Ich hab (wie jeder vermutlich) früher bei meinen Eltern gelebt ohne bei denen im Grundbuch zu stehen.

Eigentümer wirst du mit dem Erbfall. Vorausgesetzt, du bist auch wirklich Erbe (und nicht etwas nur Vermächtnisnehmer o.ä.) geworden. Das Grundbuch spielt da keine Rolle. Auch keine Testamentseröffnung oder ein Erbschein. Die Erbfolge vollzieht sich automatisch mit dem Tod. Das ist also lediglich eine Frage der Rechtssicherheit.

Nun, wenn Du die Wohnung geerbt hast, dann muss es einen Erbschein geben. Mit diesem wird dann der Grundbucheintrag geändert.

Das mit dem Einziehen hat aber nichts damit zu tun, ob Du im Grundbuch stehst.