Eheleute sind zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen. Die Frau stirbt. Muss sie aus dem Grundbuch gelöscht werden? Was passiert, wenn das nicht erfolgt?
6 Antworten
Muss sie aus dem Grundbuch gelöscht werden?
Natürlich nicht. Grundeigentum wird vererbt. D.h. ihr Grundeigentum fällt ihren Erben zu. Das Grundbuch sollte aber berichtig werden, d.h. an der Stelle des Erblassers werden die Erben eingetragen. Dazu bedarf es eines Erbscheins oder eines eindeutigen notariellen Testaments mit den man dann zum Grundbuchamt muss.
Was passiert, wenn das nicht erfolgt?
Dann drängt das Grundbuchamt möglicherweise zu einer Berichtigung. Im allerschlimmsten Fall droht ein Zwangsgeld oder Zwangshaft. Ist aber eher selten, da sich das nur auf eine bestimmte Berichtung beziehen kann.
Was passiert, wenn das nicht erfolgt?
"Passieren" tut erst einmal nichts.
https://service.berlin.de/dienstleistung/326600/
Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.
Und war das Paar dann nicht verheiratet freut sich der Fiskus in Form einer netten zu befriedigenden Erbschaftssteuer, soweit zwischen Erblasser und Erben kein "höherer" Verwandschaftsgrad bestand.
Hallo,
wird der Erbschein innerhalb von zwei Jahren dem Grundbuchamt vorgelegt, erfolgt die Berichtigung des Grundbuchs in der Regel kostenfrei.
Aus dem Grundbuch kann man niemanden löschen, höchstens das Eigentum auf jemanden übertragen. Wenn die Frau stirbt, dann geht ihr hälftiger Anteil auf ihre Erben über. Wer das ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Grundbuch ist daher bereits mit dem Todesfall unrichtig und kann mit einem Erbnachweis auf die Erben berichtigt werden. Es gibt zwar einen theoretischen Zwang zur Berichtigung, der wird aber nur in den seltensten Fällen durchgesetzt. Und meist haben die Erben ja ohnehin ein Interesse an der Berichtigung. Diese ist innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall kostenlos.
Nur wenn man verkaufen möchte. Das Haus geht auf den Ehepartner und eventuelle Kinder über. besser fragst du aber beim Grundbuchamt nach. Ich meine es ist keine Pflicht.
Wenn ein Berliner Testament vorliegt, ist das einfach. Sind aber mehrere Kinder da, ggf. auch nichteheliche, könnte das ätzend werden. FAZIT: "Niemals heiraten!" Man bereichert sein Leben um fremde Probleme!