Was passiert mit Grundschuld bei Hausverkauf?

Angenommen, auf einem Haus, das 60000 Euro wert ist, sind 25000 Grundschuld eingetragen von einer Bank. Da wurde mal vor Längerem ein Kredit aufgenommen, bei dem das Haus als Sicherheit hinterlegt wurde.
Der rdit ist noch lange nicht abbezahlt, noch rund 22000 Restschuld übrig.

Nun sagen wir mal, muss der Hausbesitzer plötzlich ins Pflegeheim.
Geld muss also her, von daher kommt er um einen Hausverkauf nicht drumherum.
Sagen wir mal, es fände sich ein Käufer, der das Haus für 45000 kaufen würde.

Wie geht es nun weiter?
Insbesondere was passiert mit der Grundschuld?

Erhält der Verkäufer nun die 45000 und muss damit direkt die kompletten 22000 der Bank abbezahlen?
Die Grundschuld wird ja schlecht auch nach dem Verkauf draufbleiben können, der Kredit ist ja schließlich dem Verkäufer zuzuordnen.
wird da dann die grundschuld vor/beim Verkauf gelöscht und damit das Darlehen der Bank sofort fällig?

Oder wie läuft sowas ab?

B) Leicht andere Situation:
Situation wie oben, aber an Rangstelle 2 des Grundbuchs befindet sich noch ein Wohnrecht im Wert von 25000 Euro (von Gutachter oder sowas festgestellt, also sicher)

Wie läuft da dann der Verkauf und das rundherum ab?
Weil ja Grundschuld+Wohnrecht vom Wert her den Verkaufspreis übersteigen würden.
Wie wäre da die Situation?

Bliebe da für den Verkäufer überhaupt noch Geld übrig mit dem er sich das Heim leisten könnte bzw. die er in den ersten Monaten im Heim verleben könnte?

Haus, Wohnrecht, Recht, Grundbuch, Grundschuld., Verkauf, Wirtschaft und Finanzen
Schenkung rückgängig machen Grober Undank?

Hallo. Meine Oma hat meiner Mutter vor 4 Jahren das Haus geschenkt, weil meine Mutter nicht Kreditwürdig war. Dann als meine Oma Ihr das Haus schenkte, bekam sie ihren Kredit und konnte ihre wohnung ausbauen. Dann kam der erste Krach zwischen meiner Oma und meiner Mutter. Meine Oma wollte, dass Ihr Paypall Konto nicht mehr von meiner Mutter benutzt wird. Das Konto wurde nach antritt bei der Sparkasse gelöscht und nun fängt der ganze Spaß erst richtig an. Meine Mutter hat einen Typen kennengelernt, den sie vor kurzen geheiratet hat. ein suffkopf den sie niemals haben wollte naja. Jedenfalls verprach meine Mutter das Haus so schnell wie möglich wieder an meiner oma zurück zu geben. Meine Oma hat Lebenslanges Wohnrecht. Mein Onkel ist Ihr Pfleger und darf somit auch im Haus wohnen bleiben. Meine Mutter vernachlässigt diese Arbeit. Sie kümmert sich einen scheiß dreck und Ihr neuer Mann sagt schon. "Das ist mein Haus". Meine Mutter klaut dinke aus dem Keller die ihr nicht gehöhren wie Lacke fürs Auto oder Putzmittel oder sonstiges. Die Schenkungsurkunde und die Grundbuchschrift ist auch verschwunden. Jetzt hat der Man meiner Mutter schon das 7. Mal die Polizei geholt und so. Ist aber immer wieder abgehauen, da es für die Polizei auch nichts gebracht hatte. Ihr Mann sagte am telefon noch, dass es ein Psychoterror von meiner Oma aus seihe, was gar nicht stimmt. Ich glaube das der Man meiner Mutter zu Ihr mal gessagt hat, dass man das Haus ganz schnell bekommt und Ihr das alles so eintrichtert. Die sind richtig böswillig geworden und beschimpfen sich. Nur leider macht kein Anwalt seine Arbeit reichtig oder trauen sich nichtg so ran an die ganze sache. Jedenfalls unser Anwalt schreibt nur immer irgendwelche Briefe und es passiert ja trotzdem nichts. Auch beim schlichter wurde, so wie es im Grundbuch auch steht, dass jeder seins bezahlt, aber meine Mutter legt das bei Ihren anwalt immer so hin, als ob meinje Oma ja die scshuldige ist. Anfangs hab ich viele dinke noch geglaubt, was so meine Mutter mir gesagt hatte, aber wenn wirklich mal was kostet, meine Mutter bezahlt entweder nichts oder eben nur kleine unabgemachte Raten.

Leute bitte helft mir, Meiner Mutter muss das Handwerk gelegt werden und Ihr neuer Mann auch.

Haus, Familie, Recht, Grundbuch, Kinder und Erziehung, Schenkung
Grundstücksteilung in Erbengemeinschaft?

Moin. Moin!

Meine Schwester und ich haben gerade von unserer verstorbenen Mutter eine Doppelhaushälfte mit Grundstück und Geldbestände z.B. eine ausgezahlte Lebensversicherung und Bankguthaben) geerbt. Vor dem Tod unserer Mutter haben wir uns mit ihr schon die Zeit nach Ihrem Ableben unterhalten. Grundsätzlich hat sie sich gewünscht, dass meine Schwester das Haus bekommt und ich das Geld. Zusätzlich sollte ich ein Baurecht auf dem Grundstück erhalten.

Leider konnte dies vor dem Tod unserer Mutter nicht mehr durch ein Testament festgehalten werden. Allerdings sind meine Schwester und ich uns an sich einig: Mit dem geerbten Geld soll die Hypothek (ca. 60.000 Euro) vom Haus abgelöst werden. Danach soll meine Schwester in der Doppelhaushälfte wohnen bleiben bzw. diese überschrieben bekommen. Ich hingegen möchte 50% des Grundstücks behalten. Die anderen 50% soll meine Schwester bekommen genauso wie die darauf befindliche Doppelhaushälfte, welche ich ihr gerne überlasse, denn ich soll den "Rest des Geldes" (ca. 50.000 €) erhalten.

Meine Schwester soll aber meine Grundstückshälfte bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich mein Baurecht in Anspruch nehme, das gesamte Grundstück frei nutzen können und wir möchten es vorher nicht teilen lassen.

Nun komme ich auch zu meiner Frage: Wie können wir das am besten angehen und dabei die Kosten einer Grundstücksteilung umgehen? Wie kommt man das ganze ins Grundbuch und wie wird das ganze fair und ohne großartige Kosten gelöst?

Hat meine Schwester Nachteile, wenn sie beispielsweise das Haus als Sicherheit angeben möchte (z.b. bei Krediten), es gehört ihr ja schließlich alleine.. nur mir soll das Grundstück halt zur Hälfte mitgehören. Ich bin langsam überfragt..!

Wert des gesamten Grundbesitzes (ca. 100.000 Euro).

Ich freue mich auf zahlreiche Antworten!

Anwalt, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Eigentum, Eigentumswohnung, Grundbuch, Grundstück, Hauskauf
Woher bekommt man diese Dokumente rund ums Haus?

Hallo,

nach viel Hin und her hat sich Jemand Seriöses gefunden, der meiner Oma einen Kredit geben möchte, allerdingss im Rahmen einer Grundschuldeintragung.

Ist an sich auch kein Problem, lediglich sind wir bei den geforderten Dokumenten etwas verwirrt.

Dort wird unter Anderem betreffend Haus/Grundstück gefordert:

· Lichtbilder (4x außen, Wohnzimmer, Küche, Bad)

· Grundbuchauszug

· Flurkarte

· Berechnung Wohn-/Nutzfläche

· Baupläne (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)

· Baubeschreibung

Grundbuchauszug ist klar, gibts beim Grundbuchamt.

Aber die restlichen Sachen?

Weiß da jemand von euch, wie oder wo man das herkriegen könnte?

Da sind auch ein paar Fragebögen dabei, wo so Sachen gefragt werden wie:

Objektszustand (sehr gut-sanierungsobjekt)

Wohnlage

Lage Lagebeurteilung Gebietsbeurteilung Umfeld Straßenausbau Ver/Entsorgung Bauweise Gütesiegel Gebäudeart

etc. etc. etc.

Das sind Alles Sachen, wo wir uns weder auskennen noch teilweise nicht mal wissen was gemeint ist!

Wo könnte man die nötigen Infos für diese Fragebögen herausfinden, bzw. wer könnte uns da die nötigen Auskünfte geben?

Danke schon einmal für alle Antworten!

Edit:
Zur Ergänzung:
Ich bzw. die Eigentümerin wohnt in Rheinland-Pfalz, Deutschland.
und sie hat praktisch keine Dokumente vom haus mehr, da 1. ihr verstorbener mann Alles Wichtige verwaltete und
2. Sie selbst nicht das haus gebaut haben sondern dieses nach dem tod der Vorbesitzerin von deren Erben gekauft haben. Dabei wurden wahrscheinlich viele Dokumente auch einfach nicht überreicht.

Man gehe also einfach davon aus dass die Eigentümerin wirklich gar keine Dokumente zum Haus hat und demnach Alles Neu besorgen muss.
und selbstredend auch keinerlei Angaben rund ums Haus machen kann da sie das meiste schlicht gar nicht weiß und/oder im Laufe der Zeit vergessen wurde.

Kredit, Grundbuch, Grundschuld.
Miteigentümer zu einem Drittel - Vor- und Nachteile?

Es geht um meinen Lebensgefährten M. Seine Oma besitzt ein Grundstück mit einem (Haupt)Haus + Nebengebäude (nicht direkt verbunden, aber selbes Grundstück). Im Haupthaus wohnen Oma und Vater. Das Nebengebäude, ehemals Garagengebäude (mit Dachboden etc), wurde durch Eigenleistung und eigene Kosten durch meinen Lebensgefährten (Enkel der Eigentümerin) zu Wohnraum umgebaut und wohnt nun auch dort seit 7 Jahren (ohne Mietvertrag oder sonstiges). Mein Lebensgefährte wollte nun etwas mehr "Sicherheit" und die Oma hatte bislang ein Vorgespräch beim Notar bzgl. Umschreibung des Nebengebäudes auf den Enkel. Anzumerken ist, dass beide Gebäude nur über eine gemeinsame Hofeinfahrt u erreichen sind. Der Notar schlug vor, um Kosten für Vermessung, Kataster etc zu sparen, dass die Oma den Enkel mit ins Grundbuch eintragen lässt und dies zu 1/3. Fragen: Ist diese Umschreibung sinnvoll? Da keine reelle Teilung vorhanden ist, so dass ihm nicht explizit dann "sein" ausgebautes Nebengebäude gehört, sondern von "allem" ein Drittel? Fallen nach Umschreibung mit Drittelteilung nachträgliche Steuern an für meinen Lebensgefährten? Kann er als Drittel-Eigentümer dann auch weitere Renovierungen/Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen oder dies auch nur zu einem Drittel? Oder wie kann man am günstigsten im Grundbuch hinterlegen, dass das Drittel das Nebengebäude ist, indem er wohnt?

Hintergund der Fragen ist auch, dass mein Lebensgefährte auch ausschließen möchte, dass wenn die Oma verstirbt und die 2/3 des Eigentums an den Vater übergehen, evtl. durch Notsituationen oder Streit entstehen könnte, dass der Vater sein Drittel veräußern möchte und dann Komplikationen auftreten könnten, was nun welches Drittel ist etc.... und er seinen kostenintensiven Umbau/Ausbau/Renovierung davon schwimmen sieht...

Oder wäre ein lebenslanges Nießbrauchrecht für den Enkel /meinen Lebensgefährten im Grundbuch sinnvoller, m nicht eines Tages ausziehen zu müssen?

Vielen lieben Dank für Tipps und tricks......worauf er achten muss etc. Denn noch ist nichts umgeschreiben.

Grundbuch, Umschreibung
Haus Kaufvertrag - Absatz über Fälligkeit unklar?

Hallo,

ich bin gerade dabei mit meiner Frau ein Haus auf dem Land zu kaufen und stemme das ohne Bank durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nun ist die Verkäuferin des Hauses wohl mit Banken verstrickt, in Abteilung III des Grundbuches finden sich sogar 4 Bankeneinträge, und ich wäre nicht besorgt, wenn nicht später im Kaufvertragsentwurf folgender Absatz stehen würde:

--

1. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars durch Einwurfeinschreiben an den Käufer, vorausgesetzt dass,

die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist mit Rang nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen und nach Belastungen, an deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

b) die zur Lastenfreistellung für vor- oder gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Grundstücksbelastungen erforderlichen Unterlagen in grundbuchtauglicher Form vorliegen, wobei der zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, und etwaige Treuhandauflagen für deren Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung für die Kaufvertragsparteien und das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut entgegenzunehmen und zu verwenden;

c) eine Verzichtserklärung oder Negativatteste der Gemeinde über das Vorkaufsrecht und die zur Wirksamkeit oder Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Stehen Genehmigungen oder Lastenfreistellungsdokumente unter Zahlungsauflagen, teilt der Notar diese den Beteiligten ohne weitere Prüfung mit. Der Kaufpreis kann insoweit bei Fälligkeit nur durch Erfüllung solcher Auflagen erbracht werden, ist also zweckgebunden, ohne dass der Zahlungsempfänger hieraus eigene Rechte erwirbt. Der Restbetrag nach Berücksichtigung etwaiger solcher Treuhandauflagen ist zu überweisen auf das Konto des Verkäufers bei der …

--

Was mich da besonders verwirrt ist "a)"... da weiß ich gar nicht mehr wo oben und unten ist. In den Verträgen, die ich bisher vor mir hatte, war das deutlich einfacher formuliert und ich bin mir nicht sicher was da steht.

Weiter hinten kommt noch ein Paragraph, der folgendes besagt:

--

5. Sonstiges

Die Übertragung erfolgt frei von Lasten in Abt. II und III des Grundbuches.

--

Also alles gut, oder? Mich macht der Punkt mit der Ablösung, die ich an die Gläubiger, über den Kaufpreis hinaus, zu zahlen hätte etwas nervös. Was bedeutet "wobei zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, ..." ?

Mach ich mir unnötig Sorgen? Bin ich einfach nur nicht fit genug für Beamtendeutsch?

Besten Dank für eure Meinung!

Kaufvertrag, Immobilien, Grundbuch, Immobilienkauf, immobilienverkauf, Notar
Fragen nach Grundbuch: Kann jemand mir helfen?

hallo! Ich übersetze einen deutschen Text auf Japanisch (Übrigens, ich bin Japanerin) und hab es schwer, die folgenden Infos zu verstehen. Kann jemand das mir mit einfachen Worten erklären? Bitte hilf mir!

Bitte verstehe nicht falsch, dass ich nicht die folgenden Wörter oder Begriffe im Wörterbuch nachgeschlagen habe. Ich hab alle nachgeschlagen, aber leider nicht richtig verstanden, worum es geht. Daher bitte ich darum, diese Begriffe so einfach wie möglich zu erklären.

1. Verfügungsbeschränkung betreffend definitive Pfändung für CHF 143.432.33 plus Zins und Kosten, zugunsten BAS öffentl.- rechtl. Körperschaft, mit Sitz in Barol, UID CHE-115.063.084, UID CHE-105.991.440 ETELA Vorsorgestiftung, mit Sitz in Montreux VD, UID CHE/109.782.906 29.08.2016 Beleg 345  Bitte Satz für Satz so einfach wie möglich erklären ! :( 

  1. Last: Fahrrecht zugunsten Grundstück

  2. Gewerbebeschrängkung zugunsten und zulasten Grundstück -> Ich weiß die allgemeinen Bedeutungen der zwei Wörter, zugunsten und zulasten. Aber ich dachte bisher, dass diese Wörter mit Menschen zu tun haben, also zugunsten meiner Mutter-> ist gleich wie für meine Mutter. Wenn es aber nach diesen zwei Wörtern ein Ding kommt, dann was bedeutet das?

  3. Höhenbauservitut zulasten Grundstück -> Z.K: Dieser Teil gehört zu der Kategorie, Dienstbarkeiten und Grundlasten

  4. Fahrrecht mmit Unterhaltspflicht zugunsten

  5. Leistungsbaurecht zulasten Grundstück -> Ich hab zwar verstanden, was Leistungsbaurecht ist. Aber warum kommt auf einmal Leistungsbaurecht im Grundbuch? und Welchen Zusammenhang hat „Leistungsbaurecht“ mit dem Teil „zulasten Grundstück“

  6. Näherbaurecht und Grenzbaurecht zulasten Grundstück -> Unter Näherbaurecht verstehe ich, dass man etwas in der Nähe des Grundstücks bauen kann. Ist das richtig?

  7. Pfandstelle 1 (an gleichberechtigter Pfandstelle) <- Was soll das heißen?

  8. Der Absatz ist wie gefolgt:
    Pfandstelle 1 (an gleichberechtigter Pfandstelle) Fr. 45422 –Mitverpfändet: Grundstück Nr. 434 -> das bedeutet, dass dieser Grundstück auch verpfändet wurde? Aber warum schreibt man hier „Mit?“ , Was bedeutet genau Pfandstelle 1 (an gleichberechtigter Pfandstelle)?

  9. Mit Ausnahme beim Register-Schuldbrief entfaltet die Beziechnung einer eingetragenen berechtigten Person keine Grundbuchwirkungen. -> Was soll dieser Satz heißen?

Vielen herzlichen Dank für euere Hilfe und Antworten!

Gesetz, Grundbuch, Jura

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