Scheidung mit Grundbucheintrag, wie geht es weiter?

Isuzu189  18.08.2024, 16:04

Läuft denn auch noch ein Kredit parallel? Wenn ja auf wen?

Eve319 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 16:10

Ja der Hauskredit läuft leider noch 9 Jahre auf beide

5 Antworten

Jeder von euch hat Anspruch auf die Hälfte des Hauses. Entweder einer von euch zahlt den anderen aus oder das Haus wird verkauft und der Erlös 50:50 geteilt.

Der Kredit wird entweder vom Erlös des Verkaufs sofort abbezahlt oder auf denjenigen umgeschrieben, der das Haus behält. Frühzeitig mit der Bank sprechen.


Eve319 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 22:31

Das hast du schön erklärt. Vielen Dank für deine Antwort

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palusa  19.08.2024, 06:20
@Eve319

Die Realität ist tatsächlich ein bisschen komplizierter. Mal angenommen, ihr habt keinen Ehevertrag, dann seid ihr eine Zugewinngemeinschaft. Dann hat jeder von euch Anspruch auf das anfangsvermögen, sprich auf das, was ihr hattet, als ihr geheiratet habt. Falls einer von euch mit viel Geld in die Ehe ging, wird das noch mit dem Haus verrechnet. Falls einer von euch geerbt hat, ist auch das Erbe Eigentum der Person. Und wenn es weitere Wertgegenstände gibt, werden die auch hinein gerechnet.

Und wenn ihr nen Ehevertrag habt, wird sowieso alles anders.

Erklärt dir aber der Anwalt im Detail für euren Fall. Den braucht ihr eh, für die Scheidung ist Anwalt Pflicht. Den kann man sich teilen. Das spart Geld, sollte man aber nur tun, wenn man sicher ist, dass keiner gerade den anderen über den Tisch zieht. Denn ein geteilter Anwalt in einer Scheidung ist nur von einer Partei beauftragt und bezahlt, der ist nicht wirklich neutral.

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Hallo Eve319,

hier gibt es einen tollen Artikel, der sich genau um deine Frage dreht:

https://w4-immobilien.de/scheidungskosten_-eigentum/

Kurz zusammengefasst ist es so: Die Trennung oder Scheidung ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, die bleiben davon unberührt.

Ihr könnt alle Entscheidungen nur gemeinsam treffen: Einer kauft dem anderen seinen/ihren Anteil ab, es wird an Dritte verkauft, es wird vermietet. Das alles geht nur mit Zustimmung beider Miteigentümer.

Einzige Ausnahme ist die Zwangsversteigerung: Die kann einer von beiden alleine ohne Zustimmung des anderen einleiten. Lohnt sich aber finanziell gesehen so gut wie nie, weil man damit fast immer einen Erlös deutlich unter Marktwert erzielt.

Das Recht, in der Wohnung zu leben, haben auch nach der Trennung weiterhin beide. Nur in einem Härtefall kann man den anderen der Wohnung verweisen lassen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wir haben das Haus gut verkaufen können und machten mit dem Gewinn davon, halbe, halbe.

Wenn einer von euch das Haus behalten möchte, könnt ihr es schätzen lassen, was so der übliche Marktwert der Immobilie ist. Dann müsste derjenige, der es behalten möchte, dem Anderen die Hälfte des Marktwertes bezahlen und den Grundbucheintrag, dementsprechend ändern lassen.


Eve319 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 17:10

Vielen Dank für deine Antwort

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Das ist teuer, richtig teuer. Ich stehe alleine im Grundbuch aber Vater und meine Mutter standen zusammen drin und so knappe 80.000 Mark (Damals noch) musste er ausbezahlen.


Eve319 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 16:12

Das hab ich mir fast gedacht mit der Auszahlung. Das heißt wahrscheinlich Hausverkauf oder auszahlen lassen. Aber was passiert mit dem laufenden Kredit fürs Haus?

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Workman  18.08.2024, 16:17
@Eve319

Bei uns war das so, das der Opa kurz zuvor verstorben war und dessen Haus verkauft wurde und war Geld da, zum richtigen Zeitpunkt. Ansonsten würde ich vermuten, das wird verrechnet, und dae Geld, was dann noch über bleibt, das wird dann halbe, halbe. Wenn ihr das Haus nach der Hochzeit zusammen gekauft oder bewohnt habt.

Nagel mich nicht drauf fest, aber so würde ich das sehen.

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Eve319 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 16:27
@Workman

Ok danke für deine Antwort

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dann hebt man umgehend den grundbucheintag auf !

die aufteilung wird doch per scheidungsurteil geregelt ?


Eve319 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 16:13

Ah ok ich wusste nicht das man das kann aber gut zu wissen.

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