Kann ich einfach meinen Partner wieder aus dem grundbuch löschen lassen da ich zuerst drin war

hallo Leute .. ,da sich alles hier zu spitzt und ich leider das gefühl habe das es ihm nur um sicherheit geht und nicht um unsere Liebe,,würde ich gerne von euch wissen ob ich alles wieder rückgängig machen kann, Man sagte mir da ich zuerst im Grundbuch gestanden habe und er dazu kam könnte ich ihn einfach löschen lassen,kostet zwar ein bischen aber es würde gehen ohne das er es merkrt. ? Oder Ich drauf bestehen kann das er auszuzieht weil das schliesslich mein haus war ? jahrelang schon, und ich bis vor 1,5 jahre die zahlungen nicht mehr zahlen konnte und er sich einkaufte nur wenn er eingetragen wird.naja da dachte ich** wie ein junges** mädchen blauäugig...und machte mit ihm alles. Noteriel fest. Mir eine kleine summe gab und mit im vertrag verankert wurde,mit mir zusammen den darlehen bezahlt was gearde mal so hoch ist wie eine klein wohnungs miete sprich 300 euro.. jetzt ich mein job verlier wegen krankheit,ich jetzt merke das es nicht klappt,denn aus mitleid muss keiner mit mir zusammen sein.aber das haus verlieren ,wil ich auch nicht,,unglücklich bleiben und ein haus haben ist auch nicht mein ziel. wie kann ich das am besten machen um keine finzellen nachteile,,eine darlehen werde ich nicht bekommen um ihn geld zugeben,,da ich noch ca 5 monate krankengeld beomme dann bin ich ausgesteuert. Würde gerne haus schätzen lassen nd ihm das was ihm zusteht geben,doch er hat ja denn so ein rabach mit gemacht soviel hätte man ja nicht mal in einem jahr sparen können ? Oder kann ich ihm in raten auszahlen ?wenn ich es jetzt nicht habe ?

Liebe, Freizeit, Grundbuch, Partnerschaft
Wie Immobilienbesitz regeln wenn Sie auch ins Grundbuch will was ich nicht möchte?

Hallo Zusammen, wir sind nicht verheiratet, haben gemeinsame Kinder und wollen auf meinem Familiengrundstück ein Haus bauen.

Ich möchte bei Trennung wohnen bleiben, sie muss ausziehen und bei Verkauf soll Sie das Vorverkaufsrecht bekommen (sofern Sie mich auszahlen kann).

Leider will Sie aber auch mitbestimmen und ins Grundbuch und sich auch als EIgentümerin fühlen. Ich habe damit gar kein Problem außer das mit dem Grundbucheintrag will ich aber nicht. Ich will das Sie mit investiert und auch überall mitbestimmen kann und die Immobilie bis zur Trennung uns gefühlt gemeinsam gehört. Bei Trennung bekommt Sie ihr eingebrachtes Kapital + Wertsteigerung + dauerhafte anteilige Mieteinnahmen zurück, da sie die vermietete Wohneinheit ja auch mitfinanziert hat.

Wir haben uns bereits notariell beraten lassen!

Ein Partnerschaftsvertrag oder eine Ehe könnte das alles einfach regeln. Wir haben beide in der Familie lange Scheidungskriege erlebt und ich will von Anfang an ein gemeinsames Projekt aber bei Trennung klare Verhältnisse und das Haus davon komplett ausschließen, auch wenn Sie mitfinanziert. Der Notar meinte um die Grundsatzentscheidung mit dem Besitz also Grundbuch kommen wir nicht herum, das ist essentiel. Am besten wäre hier einer wäre Alleineigentümer, alles andere lässt sich zusätzlich regeln. Es geht mir dabei nur um die Trennung, ich will nicht während wir zusammen sind den Joker auspacken: Nur ich bin Eigentümer, also mach dies und das" ich will sie nicht ausnutzen, im Gegenteil. Wir wollen beide solange wir uns noch verstehen, das Ende jetzt schon regeln.

Bleibt eben das Problem mit dem Grundbuch. Sie will am Ende auch nicht streiten aber solange wir zusammen sind auch (gefühlt) Eigentümerin sein, was ich auch gut verstehen kann. Mir geht es primär darum die Trennung klar zu regeln und um klare Verhältnisse ohne ewigen, teuren Krieg. Bei Trennung will ich in der Immobilie wohnen bleiben und Sie soll auch in Familienbesitz bleiben. Eine alleinige Finanzierung wäre möglich aber sehr sehr teuer und eigentlich wollen wir ja auch das Projekt gemeinsam machen und nicht "meins", "deins".

Problem sind auch Ihre Eltern, diese haben 5 Jahre bei Scheidung um Ihr Haus gestritten und 50.000€ Anwaltskosten bezahlt weil Sie sich am Ende sogar ein Jahr um einen Grill im Wert von 80€ gestritten haben (Den Anwalt hats sehr gefreut). Sie raten auch zum gemeinsamen Grundbucheintrag da Sie nur so Ihre Rechte einräumen kann.

Wie kann Sie das Gefühl " Ich bin auch Eigentümer und nicht nur Investor" bekommen ohne Grundbucheintrag ? Sie will am Ende ja auch nicht streiten und ist bereit auszuziehen. Aber wenn die Beziehung vorbei ist, dann sind diese Vorsätze oft auch vorbei, dann regieren Emotionen und das was auf dem Papier steht und mit einem Grundbuchantrag hat Sie alle Rechte und wir müssten streiten, was wir beide nicht wollen.

Familie, Recht, Rechte, Immobilien, Besitz, Ehe, Grundbuch, Notar
Dingliches Nutzungsrecht aus der DDR?

Hallo, ich hoffe ich liege mit meiner Überschrift nicht so ganz falsch. Bei uns im Ort stand ein Grundstück zum Verkauf. Ich habe mich dort gemeldet und war auch nach einer "Ausschreibung" der Höchstbietende. Verkäufer ist Privatperson. Der Notarvertrag wurde Anfang November 2019 abgeschlossen. Die Eigentümer des Grundstücks ist ein älteres Ehepaar welches aber getrennt lebt und zerstritten ist. Der Ehemann hat einen Betreuer (seinen Sohn) und auch die Ehefrau lebt im Heim und hat einen Bevollmächtigten. Beide Ehepartner hatten schon Kinder mit in die Ehe gebracht. Das Grundbuch ist zum Zeitpunkt des Vertrages sauber gewesen und es standen auch nur die beiden ältern Eheleute als Eigentümer drin. Auf dem Grundstück steht noch ein Haus aus DDR Zeiten welches aber abrissfällig ist. Das hat auch ein Gutachter bestätigt, der den Wert des Grundstücks samt Gebäude bewerten musste (Auflage vom Betreuungsgericht). Seit November warte ich jetzt auf Eintragung der Auflassungsvormerkung. Nachdem ich jetzt nachgefragt habe, habe ich erfahren, dass sich ein Sohn der Eheleute gemeldet hat (nach 25 Jahren) und stellt Ansprüche. der Sohn hatte wohl zu DDR Zeiten ein Nutzungsrecht für das Gebäude. Dieses Nutzungsrecht ist 1995 bei einer Umschreibung im Grundbuch fälschlicherweise gelöscht worden. Nun hat er erstmal Widerspruch gegen das ganz Przdere eingelegt. Das Grundbuchamt hat damals wohl einen Fehler gemacht und trägt dieses Nutzungsrecht jetzt wieder ein. Jetzt muss der Notar ihn anschreiben mit der Bitte das Nutzungsrecht löschen zu lassen. Nun weiß ich aber nicht was passiert. Für mich stellen sich jetzt ein paar Fragen.

Was heisst das eigentlich mit diesem Nutzungsrecht aus DDR Zeiten? Was ist wenn er einer Löschung nicht zustimmt? Was kann er mit diesem Nutzungsrecht auf ein abrissfälliges Gebäude überhaupt anfangen? Kann man als Eigentümer des Grundstücks nicht auch Entgelt für so ein Nutzungsrecht verlangen? Ich könnte sicher von diesem Vertrag zurücktreten aber das möchte ich nicht, da ich dieses Grundstück haben will. Ich hoffe es kann mir hier jemand Tipps geben?!

Recht, DDR, Grundbuch
Hausverkauf: Wohnrecht steht nicht im Grundbuch, aber im Testament

Hallo zusammen

Folgende Situation3 Personen wollen ein Haus + freistehendes Grundstück verkaufen, welches durch ein Erbe an sie gefallen ist.A und B sind die Eigentümer, C hat (laut Testament!) lediglich lebenslanges Wohnrecht und will sich vom Verkaufspreis 33% einstreichen.

A und B haben nun die Papiere besorgt, damit der Wert des Hauses ermittelt werden kann. Dabei ist den Beiden aufgefallen, dass das Wohnrecht von C gar nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Soweit A und B informiert sind, gelten anderslautende Vereinbarungen aber nicht, wenn sie nicht im Grundbuch stehen.

Der Grundbucheintrag steht nun also im Konflikt mit dem Testament, wo C besagtes Wohnrecht vermacht wurde.

Da C bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, um sich so unkooperativ wie möglich zu verhalten und darüber hinaus durch konsequentes Nichts-tun den Wert des Hauses Tag für Tag mindert (es verfällt!), sind A und B daran interessiert, C "an die frische Luft" zu setzen und 50/50 zu machen - statt C für das Nichts-tun auch noch zu belohnen.

Besteht da eine Möglichkeit? Bevor A und B sich einen teuren Anwalt nehmen, wären sie an einer - wenn auch rechtlich nicht bindenden Auskunft von euch interessiert.

A und B bedanken sich freundlich im Voraus...und ich auch :P

Update an alle Interessierten, 5 Jahre später: A und B haben vor Gericht tatsächlich gewonnen, C hat dagegen bekommen, was er für das Herunterwirtschaften des Hauses verdient hat: Nichts.

Wohnrecht, Testament, Erbe, Grundbuch, Grundstück, Hausverkauf, Verkauf
Darf die Polizei auf PRIVATER Straßen blitzen und mir ein Bußgeld aufdrücken, obwohl es privat ist?

Hallo, wir haben ein Haus ganz am Rande der Stadt, es grenzt an den Wald. Wir haben alles volles Wegerecht, bis zur nächsten Strasse (3 KM). Diese Strasse haben wir aber trotzdem offen gelassen, sie wird von Wald Besuchern benutzt, wir tolerieren dies auch. Heute Abend, gegen 18:15, also von der Arbeit kam, und die Strasse zu unserem Haus entlang fuhr (fahre auf der geraden immer recht schnell), blitzte es auf einmal rot, ich wurde geblitzt. Ich hielt an, fuhr Rückwärts. 2 Polizisten standen neben einem mobilen Blitzgerät, welches sie anscheinend gerade installiert hatten. Ich fragte: "Blitzen sie hier gerade wirklich?". Einer der Polizisten sagte dann: "Ja, durch die hohe Zahl der PKW' die zum Waldparkplatz wollen, fahren hier viele auch zu schnell". Ich fragte: "Welches Tempolimit herrscht denn auf MEINER Strasse? Sie gehört laut Grundbuch zu uns".

Ich dachte der Polizist wird sich nun entschuldigen, aber er sagte "50 Km/h, hier wird nicht gerast", bitte verlassen sie den Einsatzort. Ich sagte "Das GIBT es ja nicht", und fuhr nach Hause. Jetzt wollte ich fragen wie es aussieht, DARF die Polizei dass was sie tut, und welches Tempo Limit soll denn bitte auf meiner Strasse herrschen, nur weil es eine "Landstrasse" ist, sie ist privat, und es gibt keine "50 Km/h Beschränkung"?!

LG

Recht, Verkehrsrecht, Häuser, Immobilien, Blitzer, Grundbuch