Grundbucheintrag : ein Grundstück, zwei Häuser, zwei Eigentümer

Hallo, wir wollen ein Einfamilienhaus bauen.

Mein Ehemann hat geerbt (seine Mutter ist verstorben) bald ist Notartermin. Es handelt sich um ein großes Grundstück, auf welchem ein derzeit leeres Haus steht, welches mein Schwiegervater (80, rüstig) nun herrichtet und vermieten will. Schwiegervater wohnt auf einem Grundstück in einem eigenen Haus daneben. Neben diesem derzeit leeren Haus auf dem gleichen Grundstück wollen wir bauen (da ist momentan noch ein großer Obst- u. Gemüsegarten). Eine eigene Zufahrt wurde uns von der Gemeinde schon zugesagt.

Nun geht es um den Grundbucheintrag.

Mein Schwiegervater möchte nach wie vor im Grundbuch stehen, ihm geht es sicherlich um die Mieteinnahmen des (alten) Hauses.

Meine Fragen: Wie kann man den Grundbucheintrag gestalten - wenn der Schwiegervater mit drin steht, was bedeutet das für unser neues Haus und das Grundstück, auf dem es steht?

Kann man das so im Grundbuch eintragen, dass nur das alte Haus ihm gehört?

Was ist wenn er verstirbt (mein Mann hat noch 2 Brüder, der eine verzichtet derzeit auf irgendein Erbe, hat genug Geld, der andere wohnt auf einem Grundtsück neben Schwiegervater in einem eigenen Haus, aber auch da will Schwiegervater im Grundbuch stehen oder stehen bleiben, keine Ahnung warum).

Das Grundstück soll eigentlich nicht geteilt werden, weil dann 2 lange Grundstücke entstehen - unser Teil zum Bebauen ist 21m breit und 36m lang.

Und noch eine letzte Frage: Welche Vor und Nachteile habe ich oder wir, wenn ich mich auch ins Grundbuch eintragen lasse?

Mein Infostand derzeit: stehe ich nicht mit drin, gehört mir das Haus nicht, würde aber die Hälfte in Geldwert bekommen bei Scheidung oder die Hälfte erben bei Tod des Mannes (und die andere Hälfte die Kinder) - aber das wäre wohl nur so, wenn mein Mann alleine im Grundbuch steht?

Ich (wir) gehe momentan davon aus, dass mein Mann als Alleinverdiener auch allein den Kredit unterschreibt und den Hauskauf. Dann wäre es mir auch nicht wichtig, im Grundbuch zu stehen. Muß ich den Kredit mit unterschreiben, mache ich das nur, wenn ich im Grundbuch stehe...

Man ist das alles kompliziert, wenn ich einen Beratungstermin beim Anwalt möchte, welches Fachgebiet wäre das? Was kostet so eine Beratung ca.?

LG und vielen Dank!

Hausbau, Erbrecht, Immobilien, Grundbuch
Wie kann ich eine komplizierte Grundbuch-Belastung gelöscht bekommen?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Grundbuch-Belastung eines Grundstücks+Haus, dass ich plane zu erwerben. Der Fall setzt sich wie folgt zusammen.

Auszug aus dem Grundbuch: "Reallast betr. Unterhaltung von Ufermauern"

Erklärung Der Verkäufer "A" ist Eigentümer eines Grundstücks+Haus an dem ein Mühl-Kanal vorbei fließt. Die Nachbarn "B" sind Eigentümer dieses angrenzenden Kanals + anschließenden Wasserwerks. Eine Ufermauer des Kanals liegt allerdings auf dem Grundstück von "A". Weshalb o.g. Reallast laut Grundbuch auch dieses Grundstück von "A" belastet. "A" als Eigentümer des Grundstücks würde gerne eine Löschung dieser Grundbuch-Belastung erreichen, da natürlich niemand bereit ist, ein Grundstück zu kaufen, dass mit so einer Belastung „gesegnet“ ist. "B" hat allerdings signalisiert, dieser Löschung nicht zuzustimmen.

Soweit die Fakten. Habt Ihr eine Idee/Ahnung/Erfahrung wie oder ob man das o.g. Problem lösen kann? Kann man "B" verpflichten, für alles was in seinem Eigentum ist, auch selbst Haftung zu tragen?

Ich habe noch eine Idee: "A" bekommt das Grundstück seit Jahren nicht verkauft wegen dieser Belastung (und wegen dem miesen Gebäudezustand nicht vermietet) und muss momentan für die Instandhaltung des Hauses+Grundstück investieren.

Wäre es möglich, die Ufermauer aus dem Grundbuch von "A" rauszumessen. Sodass "B" seinen Kanal hat, "A" die Ufermauer + Haftung behält und ich mein Grundstück ohne Belastung? Ist das ein realistischer Deal? Dann hätte "A" das Haus los und das Geld, aber auch die Haftung.

Ich bin gespannt was ihr sagt. Und Danke schonmal für eure Auskunft.

Immobilien, Grundbuch, Grundstück, Belastung, Grunddienstbarkeit
Lebenslanges Wohnrecht an andere Wohnung umschreiben?!

Hallo

Habe mir es nicht leicht getan eine passende Überschrift zu finden aber etwas besseres fällt mir nicht ein. Folgende Situation:

Meine Lebenspartner möchte eine 3 Zimmer Wohnung (Mehrgenerationenhauses) innerhalb seiner Familie kaufen. Die Wohnung hat seiner Großmutter gehört, die leider vor kurzem verstarb.

Zu der Wohnung gehören laut Teilungserklärung und Grundbuch zwei Kellerräume die vor einigen Jahren zu einer Wohnung umgebaut wurden für den Sohn "X" der Oma. Dieser lebt auch seit einigen Jahren darin, sowie ist ihm von seiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen worden.

Er zahlt, was eigentlich untypisch ist für Wohnrecht, für diese Wohnung € 200,00 Warmmiete, etwa 38m² pro Monat. Dies nur als Zusatzinfo.

Der Sohn "X" der in den Kellerräumen wohnt ist in einer Privatinsolvenz was in den nächsten Monaten endet und zusätzlich noch arbeitsunfähig (Bandscheibe, etc.). Was er für ein Einkommen hat Hartz IV, etc. ist nicht bekannt. Sowie kam in den letzten Jahren immer wieder Spannungen innerhalb der Familie auf.

Das Dachgeschoss wird von einem weiteren Sohn "Y" der Grossmutter bewohnt und ist auch von diesem Sohn "Y" Eigentum.

Da mein Lebenspartner mögliche ausstehende Mietzahlungen von Sohn "X" und Streitereien umgehen möchte für die nächste Jahre im Falle eines Kaufes. Kam die Frage auf, dass die Kellerräume alias Wohnung von Sohn "X" auf die Wohnung von Sohn "Y" übertragen wird im Grundbuch/Teilungserklärung. Sohn "Y" wäre damit einverstanden, da es sein Bruder ist.

Und damit wäre die Wohnung und weitere "Last" für den Erwerb frei für meinen Lebenspartner.

Wir haben uns bereits von einem Anwalt beraten lassen, der muss aber erstmal recherieren ausserdem wollte ich weitere Meinungen einholen.

1.) Ist es einfach die Kellerräume auf eine andere Wohnung innerhalb des Hauses zu übertragen?

Kann man dies gleichzeitig mit Kauf der Wohnung beim Notar veranlassen ohne dass es weitere Änderung wie z.B. in der Teilungserklärung bedarf? Ist hierfür ein Architekt notwendig?

2.) Nehmen wir mal an die Kellerräume bleiben an der WOhnung und der Sohn "X" stellt plötzlich die Mietzahlungen ein, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Allerdings kann man ja nichts erwarten, wenn schon Privatinsolvenz und keine Möglichkeit einer Tätigkeit nachzugehen (Eigentlich schade - 50 Jahre alt der Mann seit über 10 Jahren arbeitslos-auch aufgrund Lustlosigkeit)

Alle weiteren Miteigentümer des Hause 4 Parteien wären mit der Änderung einverstanden. Das Haus steht auch einem Grundstück mit Erbpacht.

3.) Ist hier die Stadt als Eigentümer des Grundstückes zu fragen, wenn die Teilungserklärung geändert werden sollte?

Hoffe könnt mir helfen falls etwas fehlt bitte fragen an weiteren Infos.

Danke sehr Grüsse

Wohnrecht, Miete, Eigentumswohnung, erbpacht, Grundbuch, lebenslanges Wohnrecht, Notar, Teilungserklärung, Lebenslang
Wärmedämmung und Grundstücksgrenzen - Rechtslage und Erfahrungen

Ich habe ein Haus, das eine Wärmedämmung erhalten soll. 1. Eine Wand grenzt an einen Bürgersteig. 2. Eine Wand grenzt an ein zum Teil nicht bebautes Nachbargrundstück. 3. Eine Wand befand sich direkt an der Wand eines nun abgerissenen Hauses. 4. eine Wand ist mit einem Nachbarhaus verbunden 5 eine Wand hat einen größeren Abstand zu Nachbargrundstücken.

  1. Zu Straße / Bürgersteig. Da Markierungen von Vermessungen in der nähreren Umgebung in den Bürgersteigen sind, vermute ich, daß sich die Grundstücksgrenzen dort in öffentlich genutzen Wegen befinden. Ist das so üblich? Wie ist auf dieser Seite mit der veränderten Grundstücksnutzung für Wärmedämmung zu verfahren?

  2. Wenn das Nachbargrundstück in dem Bereich, in dem eine Außendämmung sinnvoll wäre, nicht bebaut ist - gibt es Gesetze, die den Umgang und evtl. Wertausgleich regeln? Oder müßte man für wenige cm Überhang einen schmalen Streifen des Nachbargrudnstückes kaufen, mit dem ganzen Rattenschwanz an Aufwand (Verhandlungen, Vorkaufsrecht, Notar; Grundbucheintrag, Katasteramt … )

  3. Welche Gesetze und Regelungen gelten, wenn eine teilweise eigenständige Wand durch das Abreißen des Nachbarhauses plötzlich zur Außenwand wird, für Wärmedämm-Maßnahmen?

Das (Neu-) Vermessen des Grundstückes würde sehr teuer werden, da es kein einfaches Rechteck ist, sondern mindestens 8 Vermessungspunkte benötigt. In welchem Maße werden bei der Vermessung die Nachbarn einbezogen (auch die Stadt)? Wie wird es gehandhabt, wenn sich beim Vermessen Abweichnungen vom theoretischen Grundstücksverlauf zeigen?

Energie, Recht, waermedaemmung, Grundbuch, Grundstück, Vermessung, Grundstücksgrenze
Hausbau auf geschenkten Grundstück, Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch

Hallo

Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem Notar besser gewappnet ist. Danke

Sachverhalt: Verheiratet 1 Kind Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen. Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat mich überredet dort zu bauen. Plan: Hausbau von uns beiden finanziert. Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen. Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Beispielrechnung: EA Mann für Haus 100.000 EA Frau für Haus 100.000 A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000 100.000 Kredit (50% von Mann + Frau) Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3 auf den Wert Haus/Grundstück etc.

Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch. Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen. Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom Zugewinn)

Fragen: Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus, was bedeutet das? Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt oder an irgendwen anderen?

Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort Hamburg)

Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt. nicht und am Ende gehört mir ja nichts?

Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den offenen Kreditverpflichtungen?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?

Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal soweit kommt.

Hausbau, Scheidung, Ehevertrag, Grundbuch, Grundstück
Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Vor 12 Jahren erwarben wir eine Wohnung. Im Kaufvertrag (Textform) wurde festgehalten dass die Wohnung X, 2 Kellerräume hat. Im angehängten Grundriss sind allerdings 3 Kellerräume zugeteilt zur Wohnung X. Diese Pläne sind auch so im Grundbuchamt hinterlegt. (also Wohnung X hat 3 Keller laut Plan)

Einen Monat nach unserem Kauf, veräußerte die Immobilienfirma eine Wohnung Y mit einem Keller Y. Der Keller Y ist einer der Keller welcher im Grundbuchamt mit X hinterlegt ist. (nennen wir diesen Keller XY)

Keller XY wurde ca. 12 Jahre nicht genutzt. Manch ein netter Nachbar stellte seinen Sperrmüll dort ab.

Nun als Eigentümer der Wohnung Y verkaufen wollte, samt dem Kellerraum XY, teilte ihm das Grundbuchamt mit dass dies nicht möglich ist da Keller XY auf Wohnung X eingetragen ist.

Jetzt will Eigentümer Y uns dazu zwingen einer Änderung im Grundbuch zuzustimmen. Also den auf X eingetragenen Kellerraum XY umzuschreiben auf Y. Im Kaufvertrag Y wurde der Kellerraum XY als Y eingezeichnet, aber nur im Kaufvertrag von Eigentümer Y.

Frage 1: Gehört der Keller XY mir? (Weil ich vor Y gekauft und das auch so ins Grundbuchamt kam…, Hier ist halt der Wiederspruch vom Grundriss und dem Text im Kaufvertrag)

Frage 2: Wenn der Keller NICHT mir gehört, kann mich Y dazu Gerichtlich zwingen einer Umschreibung zuzustimmen? (den Fehler habe ich ja nicht verursacht, wenn dann der Notar oder der Immobilienmakler)

Nebenbei möchte ich anmerken dass ich grundsätzlich den Kellerraum an einen netten Nachbarn auch „verschenken“ würde… aber Eigentümer Y hat sich in der Vergangenheit sehr unsportlich verhalten, darum möchte ich ihm auch nichts verschenken.

Vielen Dank im Voraus :)

Wohnung, Kaufvertrag, Grundbuch, Grundstück
Hausverkauf: Wohnrecht steht nicht im Grundbuch, aber im Testament

Hallo zusammen

Folgende Situation3 Personen wollen ein Haus + freistehendes Grundstück verkaufen, welches durch ein Erbe an sie gefallen ist.A und B sind die Eigentümer, C hat (laut Testament!) lediglich lebenslanges Wohnrecht und will sich vom Verkaufspreis 33% einstreichen.

A und B haben nun die Papiere besorgt, damit der Wert des Hauses ermittelt werden kann. Dabei ist den Beiden aufgefallen, dass das Wohnrecht von C gar nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Soweit A und B informiert sind, gelten anderslautende Vereinbarungen aber nicht, wenn sie nicht im Grundbuch stehen.

Der Grundbucheintrag steht nun also im Konflikt mit dem Testament, wo C besagtes Wohnrecht vermacht wurde.

Da C bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, um sich so unkooperativ wie möglich zu verhalten und darüber hinaus durch konsequentes Nichts-tun den Wert des Hauses Tag für Tag mindert (es verfällt!), sind A und B daran interessiert, C "an die frische Luft" zu setzen und 50/50 zu machen - statt C für das Nichts-tun auch noch zu belohnen.

Besteht da eine Möglichkeit? Bevor A und B sich einen teuren Anwalt nehmen, wären sie an einer - wenn auch rechtlich nicht bindenden Auskunft von euch interessiert.

A und B bedanken sich freundlich im Voraus...und ich auch :P

Update an alle Interessierten, 5 Jahre später: A und B haben vor Gericht tatsächlich gewonnen, C hat dagegen bekommen, was er für das Herunterwirtschaften des Hauses verdient hat: Nichts.

Wohnrecht, Testament, Erbe, Grundbuch, Grundstück, Hausverkauf, Verkauf
Hauskauf - früherer Grundstückstausch mit Gemeinde steht nicht im Grundbuch

Hallo!

Wir möchten ein Haus mit Garten kaufen. Am Freitag bekamen wir den Vorentwurf zum Hauskauf vom Notar geschickt. Leider konnte ich den Makler nicht mehr erreichen.

Das Anwesen besteht aus einem Garten, daneben steht das Haus und der Hof dazu. Früher ging direkt am Haus (also zwischen Haus und Garten) ein Fußweg vorbei, der der Gemeinde gehörte. Dann wurde auf Wunsch der Gemeinde vor einigen Jahren ein Stück des Gartens vom Eigentümer an die Gemeinde abgegeben (für ein Denkmal), dafür bekam der Eigentümer den Weg. So erzählte es uns der Verkäufer bei der Besichtigung.

Garten, Weg und Haus haben jeweils eigene Flurnummern. Im Exposé, auf dem Lageplan, hat der Makler alle 3 Grundstücke außenherum markiert, also gingen wir davon aus, daß der Weg auch dazugehört (allerdings befindet sich auch die Fläche vom Denkmal innerhalb der Markierung bzw. der Garten hat noch die Ursprungsgröße).

Im Kaufvertrag, der sich ja u.a. aufs Grundbuch (Bestandsverzeichnis) bezieht, werden aber nur die beiden Flurnummern vom Haus und vom Garten aufgeführt, nicht die Flurnummer vom Weg. Jetzt haben wir die Befürchtung, daß der Grundstückstausch damals (90er Jahre) nur inoffiziell gemacht wurde bzw. nur mündlich abgesprochen wurde.

Ist sowas üblich? Können wir eine Umschreibung bzw. Grundbucheintragung vom Verkäufer oder der Gemeinde verlangen? Ansonsten würden wir ja 2 separate, durch den Weg getrennte, Grundstücke kaufen, und theoretisch könnte die Gemeinde den Weg irgendwann wieder für sich beanspruchen, oder? Einen öffentlichen Fußweg direkt neben dem Haus möchten wir auf keinen Fall haben.

Natürlich sprechen wir am Montag nochmal mit unserem Makler, aber ich wollte mich schon mal vorab informieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße Marlene

Grundbuch, Grundstück, Hauskauf, lageplan

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