Darf die Polizei auf PRIVATER Straßen blitzen und mir ein Bußgeld aufdrücken, obwohl es privat ist?

Hallo, wir haben ein Haus ganz am Rande der Stadt, es grenzt an den Wald. Wir haben alles volles Wegerecht, bis zur nächsten Strasse (3 KM). Diese Strasse haben wir aber trotzdem offen gelassen, sie wird von Wald Besuchern benutzt, wir tolerieren dies auch. Heute Abend, gegen 18:15, also von der Arbeit kam, und die Strasse zu unserem Haus entlang fuhr (fahre auf der geraden immer recht schnell), blitzte es auf einmal rot, ich wurde geblitzt. Ich hielt an, fuhr Rückwärts. 2 Polizisten standen neben einem mobilen Blitzgerät, welches sie anscheinend gerade installiert hatten. Ich fragte: "Blitzen sie hier gerade wirklich?". Einer der Polizisten sagte dann: "Ja, durch die hohe Zahl der PKW' die zum Waldparkplatz wollen, fahren hier viele auch zu schnell". Ich fragte: "Welches Tempolimit herrscht denn auf MEINER Strasse? Sie gehört laut Grundbuch zu uns".

Ich dachte der Polizist wird sich nun entschuldigen, aber er sagte "50 Km/h, hier wird nicht gerast", bitte verlassen sie den Einsatzort. Ich sagte "Das GIBT es ja nicht", und fuhr nach Hause. Jetzt wollte ich fragen wie es aussieht, DARF die Polizei dass was sie tut, und welches Tempo Limit soll denn bitte auf meiner Strasse herrschen, nur weil es eine "Landstrasse" ist, sie ist privat, und es gibt keine "50 Km/h Beschränkung"?!

LG

Recht, Verkehrsrecht, Häuser, Immobilien, Blitzer, Grundbuch
Kann ich einfach meinen Partner wieder aus dem grundbuch löschen lassen da ich zuerst drin war

hallo Leute .. ,da sich alles hier zu spitzt und ich leider das gefühl habe das es ihm nur um sicherheit geht und nicht um unsere Liebe,,würde ich gerne von euch wissen ob ich alles wieder rückgängig machen kann, Man sagte mir da ich zuerst im Grundbuch gestanden habe und er dazu kam könnte ich ihn einfach löschen lassen,kostet zwar ein bischen aber es würde gehen ohne das er es merkrt. ? Oder Ich drauf bestehen kann das er auszuzieht weil das schliesslich mein haus war ? jahrelang schon, und ich bis vor 1,5 jahre die zahlungen nicht mehr zahlen konnte und er sich einkaufte nur wenn er eingetragen wird.naja da dachte ich** wie ein junges** mädchen blauäugig...und machte mit ihm alles. Noteriel fest. Mir eine kleine summe gab und mit im vertrag verankert wurde,mit mir zusammen den darlehen bezahlt was gearde mal so hoch ist wie eine klein wohnungs miete sprich 300 euro.. jetzt ich mein job verlier wegen krankheit,ich jetzt merke das es nicht klappt,denn aus mitleid muss keiner mit mir zusammen sein.aber das haus verlieren ,wil ich auch nicht,,unglücklich bleiben und ein haus haben ist auch nicht mein ziel. wie kann ich das am besten machen um keine finzellen nachteile,,eine darlehen werde ich nicht bekommen um ihn geld zugeben,,da ich noch ca 5 monate krankengeld beomme dann bin ich ausgesteuert. Würde gerne haus schätzen lassen nd ihm das was ihm zusteht geben,doch er hat ja denn so ein rabach mit gemacht soviel hätte man ja nicht mal in einem jahr sparen können ? Oder kann ich ihm in raten auszahlen ?wenn ich es jetzt nicht habe ?

Liebe, Freizeit, Grundbuch, Partnerschaft
Ex- Freundin aus dem Grundbuch austragen. Fallen Kosten ausser den Notar und Gerichtsgebühren an?

Liebe Community,

prinzipiell gibt es einige Informationen zu diesem Sachverhalt im Internet. Dennoch finde ich widersprüchliche Informationen und bevor ich einen Anwalt für Steuerrecht aufsuche kann mir vielleicht auch jetzt schon jemand die Sorgen nehmen. Es geht um folgenden Fall:

2012 haben meine jetztige Ex-Freundin und ich ein Haus gebaut. Der Kredit (ca. 250 000 Euro) läuft auf uns beide und auch im Grundbuch stehen wir beide. Dennoch ist es so, dass ich von Anfang an alles alleine bezahlt habe. Bei unserer Trennung vor 2 Jahren haben wir alles sachlich geregelt und es bestehen keinerlei Verfplichtungen zwischen uns mehr. Es geht also nur noch darum, dass sie aus dem Grundbuch und aus dem Kredit kommt. Mit der Bank ist schon alles geregelt und wir könnne den Kredit auf mich umschreiben sobald das mit dem Grundbuch geregelt ist.

Damals habe ich auch den Notar vom Kauf des Grundstückes augesucht und der schockierte mich mit der Aussage, dass Grunderwerbssteuer auf die Hälfte des Hauses anfallen wird. Seit dem habe ich die knapp 10.000 Euro vor Augen. Jetzt wollte ich das Thema nochmal angehen und habe im Internet und in diesem Forum recherchiert. Die Frage wurde öfters gestellt aber in den seltensten Fällen wird von Grunderwerbssteuer berichtet. Auf einer Anwaltsseite habe ich von §23 gelesen, dass sowieso keine Steuer anfällt wenn das Haus in den letzten Jahren privat genutzt wurde.

Was ist denn jetzt richtig? Wird Grunderwerssteuer/Schenkungssteuer anfallen oder kann ich das umgehen?

Vielen Vielen Dank KE

Steuern, Grundbuch, grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer
Mein noch Mann hat vor Ehe Grundstück von Eltern bekommen, Haus wurde in Ehe gebaut darf er ohne eine Unterschrift nun das Haus verkaufen?

Meine Frage ist mein noch Mann hat das Grundstück von seinen Eltern vor der Ehe schnell noch überschrieben bekommen. Wir haben das Haus aber zusammen, in der Ehe gebaut mit viel Eigenleistung von meinem Vater der das leider nicht geldend gemacht hat. Haben fünf Jahre umsonst im Haus meines Vater s gewohnt das auch nicht geldend gemacht wurde und er hat die Türen noch bezahlt alle. Er steht im Grundbuch alleine drinnen, er will das Haus nun verkaufen bzw hat er schon eine Maklerin und auch einen käufer kann ich was dagegen tun dass das Haus nicht verkauft wird? Oder kann er es ohne ein Schriftstück oder Unterschrift von mir einfach so verkaufen? Mein Vater leitet sehr darunter er ist 81 und hat umsonst 850 std gearbeitet aber leider wird sowas nicht anerkannt. Gutmütigkeit wird leider immer bestraft :( weiß jemand ob ich wenn ich auch nicht im Grundbuchamt stehe ein Recht da rauf habe mit zu entscheiden ob er das Haus ohne mich verkaufen kann? Danke für eure Hilfe schon im vorraus, ich bin total verzweifelt meine Scheidung läuft schon seit drei Jahren ein Brief hin und ein Brief her nur weil er nichts reden kann. Man hätte sich sehr viel Geld sparen können aber leider wollte er das so haben .Danke für eure ehrliche Antworten, ich habe zwar einen Termin am Mittwoch bei meiner Anwältin aber so lange kann ich nicht mehr warten. Kann keine Nacht mehr schlafen das schlimme ist noch das meine Anwältin die ich hatte in Rente nun ging und mich jetzt eine neue vertritt. Ich habe zwar mündlich mein ok gegeben da nicht noch mehr Streitigkeiten auf kommen aber meine Anwältin hat mir keine Kopie wie sie es sonst gemacht hat was sie seinem Anwalt geschrieben hat gegeben. So bin ich nun sprachlos und weiß nicht ob ich das noch rückgängig machen kann :( vielen herzlichen Dank für eure Hilfe

Scheidung, Grundbuch
Was bedeutet Grundschuld ohne Brief für die Gemeinde?

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand mit Ahnung weiterhelfen! Kurze Einleitung...im Januar 2015 verstarb der Großvater meiner Frau, zu dem seit 32 Jahren kein Kontakt bestand zur gesamten Familie. Durch Nachbarn fand das Nachlassgericht Abkömmlinge. Meine Schwiegereltern haben wegen Privatinsolvenz ausgeschlagen und meine Frau und ihre Schwestern haben beim Notar das Erbe angetreten. Basierend auf den bis dahin vorliegenden Informationen (Eigentumswohnung, kleines Restdarlehen der Bank und durchs Nachlassgericht in der Wohnung bereitgestellten Kasetten und Unterlagen) Um Einblick zu bekommen in die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wurde der Erbschein erlassen. Alle Unterlagen wurden durchgesehen (Versicherungen, Bankunterlagen etc.) beim erhaltenen Grundbuchauszug kam es dann...eingetragen das Darlehen der Bank, was wir schon wussten, allerdings steht ein zweiter Eintrag drin der uns nun verwirrt und auf Nachfragen alle vor eine schwierige Aufgabe stellt.

"27333,57 DM Grundschuld mit 6% Zinsen für die Gemeinde xy. Gemäß Bewilligung vom 22.3.2000 brieflos eingetragen am 30.3.2000."

Der Haken daran für uns ist, auf Anfrage bei der Gemeinde besteht die Grundschuld in voller Höhe plus aufgelaufenen Zinsen vom ersten Tag an. Also eine gesamt Forderung mit heutigem Tag von 26843,28 €

Keiner kann Angaben dazu machen für was das war , geschweige warum nie wegen Nichtzahlung angemahnt bzw vollstreckt wurde. Ohne diesen Eintrag hätten wir bereits verkaufen können, trotz des Restdarlehens der Bank. Somit ist unser Interessent natürlich abgesprungen.

Ich hoffe das mir jemand wenigstens ansatzweise sagen kann, da die Fristen nicht gerade ausreichen nach so viel Jahren.

Grundbuch, Grundschuld.
Hausübertragung vor 12 Jahren.Pflichtteil an Geschwister zu zahlen?

Guten Tag, Mein Name ist Thomas und ich habe noch zwei Schwestern.

Vor 12 Jahren habe ich das Haus meiner Eltern (bzw. meines Vaters. Meine Mutter starb vor 15 Jahren) von meinem Vater überschrieben bekommen. Dieser hat sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lassen und bewohnt das Objekt seit 6 Jahren allein, da ich mit meiner Familie in einer anderen Stadt lebe.

Meine Schwestern haben mit der damaligen Überschreibung des Hauses an mich, von meinem Vater eine Diverse Summe ausgezahlt bekommen. Um wieviel Geld es damals ging, weiss ich nicht und ich habe auch keinen Kontakt mehr zu den beiden. Mein Vater will mir nicht sagen, um wieviel Geld es sich damals handelte. Ich glaube, das ist auch zunächst für mich unwichtig und ich möchte ihn mit solchen Erbfragereien nicht belasten. Der Tot unserer Mutter hat ihm damals sehr zugesetzt und ich möchte das Thema bei ihm eigentlich vermeiden.

Im Grundbuch stehe ich seit der Übertragung vor 12 Jahren, als alleiniger Eigentümer sowohl am Haus, als auch am Grundtstück.

Vor einigen Monaten bekam ich einen bösen Brief von einer meiner Schwestern, in welchem sie mir mitteilte, daß sie (zusammen mit meiner anderen Schwester) nach dem Tode meines Vaters um ihren Pflichtteil des Hauses kämpfen wird. (ich hoffe sehr, daß mein Vater noch viele Jahre glücklich und zufrieden in meinem Haus leben kann!)

Nun bin ich etwas verunsichert. Steht meinen Schwestern denn tatsächlich ein Pflichtteil vom Haus nach dem Tode meines Vaters zu (vielleicht wegen dem Nießbrauch?). Ich bin davon ausgegangen daß, da ich bereits seit über 12 Jahren der alleinige Eigentümer des Objektes bin, mir das ganze auch gehört. Meinem Vater gehört das Haus ja seit 12 Jahren ja nicht mehr (auch wenn er sich den Nießbrauch eintragen lassen hat. Alleiniger Eigentümer bin ich.)

Das weiteres Vermögen meines Vaters (Sparguthaben, Mobiliar, Kunstwertstände, etc) müsste nach dem Ableben meines Vaters unter uns Kindern aufgeteilt werden. Da stehen (sofern es Testamentarisch nicht anders geregelt ist) uns Geschwistern ja Pflichtteilsansprüche zu. Das ist mir klar.

Aber wie verhält es sich um mein Haus? Wichtig wäre mir noch zu erfragen, Ob eine Übertragung des Hauses auf mich als alleiniger Eigentümer etwas anderes ist, als eine Schenkung.

Im Vertrag steht soviel wie:" ...das Haus wird von Vater, an Sohn übertragen. Der Sohn gilt als alleiniger Eigentümer und ist als dieser ins Grundbuch einzutragen..." Dieses haben wir damals auch so gemacht.

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand etwas zu den Pflichtteilsansprüchen meiner Schwestern am Objekt sagen könnte, und ob sich eine Übertragung anders verhält als eine Schenkung, oder ob es gar das selbe ist.

Vielen Dank für´s lesen.

Sandmann 2015

Grundbuch, Pflichtteil, Übertragung

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