Gewerbe zu spät angemeldet | Ordnungswidrigkeit zur Sache äußern?

Hallo zusammen.

Ich habe ein Hobby. Webseiten bauen (Jetzt auch mein Job).

Auf ein paar Webseiten nutze ich AdSense. Ich verdiene kein Geld, sondern mache eher Minus. Primär sollten mir meine Webseiten helfen einen Job/Praktikum nach der Uni zu bekommen (was auch sehr gut geklappt hat).

Ich verdiene ca. 5 Euro im Monat und mache Minus weil der Server pro Monat ca. 10 Euro kostet.

Ich wusste schon immer, dass ich auch eine so kleine Menge versteuern muss, jedoch wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass bei den Mengen eine Gewerbeanmeldung nötig ist.

Bei meiner ersten Steuererklärung hat man mir dann geraten das Gewerbe anzumelden.

Das habe ich getan. Bei der Anmeldung hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, dass ich mit einer Strafe bis zu 1000 Euro rechnen muss.

Ich hoffe natürlich, dass die Strafe milde ausfällt, vielleicht sogar bei meiner Situation fallen gelassen wird.

Nun die Frage: Soll ich zu dem Termin gehen und mich äußern? Ich würde einfach die Wahrheit sagen.

UPDATE: Ich musste 125 Euro zahlen. Ich hätte Widerspruch einlegen können. Ich hätte auch sehr gute Chancen, dass es fallen gelassen wird, aber die Sachbearbeiterin weiß das natürlich nicht zu 100%. Falls dem Widerspruch nicht zugestimmt würde, würde sich die Strafe erhöhen wegen Bearbeitungsgebühren etc. Das Risiko war mir das nicht Wert. Ich habs einfach bezahlt und die Sache ist durch.

Recht, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen
Babysitter - Gewerbe, Gewerbeschein und Firmenname?

Hallo,

ich bin gelernter Sozialassistent und momentan in der Ausbildung zum Erzieher.

Ich möchte gerne etwas Geld dazuverdienen, und habe auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige zur Kinderbetreuung geschaltet.

Kur darauf wurde diese gelöscht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Gewerbe handelt und somit ein Impressum mitsamt all meiner Privaten Daten fehlt.

Ich habe darauf hin eine Beschwerde eingereicht, als Antwort kam darauf:

“Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet deinen Anzeigen ein vollständiges Impressum hinzuzufügen. Dieses sollte aussagekräftig sein und den vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname), sowie die Postadresse enthalten. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. Zusätzlich nennst du bitte für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse.”

Dann kam gerade eine weitere Antwort, die sagt:

"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum, mit Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt dir dazu dein zuständiges Gewerbeamt."

Meine Frage ist, stimmt dies so? Muss ich für einen kleinen 10, 20€ Babysitter “Job” tatsächlich all meine Privaten Daten, meinen Nachnamen, meine Private Handynummer, meine Private Adresse, meine Private E-Mail öffentlich für jeden zugänglich und sichtbar veröffentlichen? Und damit riskieren, betrugen und belästigt zu werden? Und benötige ich tatsächlich einen Firmennamen und ein Gewerbeschein?

Nochmal zum Verständnis, es geht ums Babysitten neben Studium bzw. Ausbildung.

Kein Au-Pair, kein regelmäßige Kinderbetreuung über Jahre, Keine Kinderfrau oder ähnliches, sondern nur eine Betreuung für ein, zwei Stunden, falls Eltern mal ausgehen wollen, oder einen Termin haben.

Kinder, Geld, Nebenjob, Recht, Minijob, babysitten, Babysitter, Gewerbe, Ausbildung und Studium

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