Gewerbeabmeldung - Was muss ich bei dem Fragebogen des FA beachten?

Hallo,

ich habe mein Gewerbe abgemeldet. Nun erhalte ich vom Finanzamt einen Fragebogen, welchen ich ausfüllen soll. Kurz zum Hintergrund: Mein Hobby ist das Basteln von Schmuck, um zumindest etwas der Materialkosten wieder rein zu bekommen, habe ich vor ein paar Jahren ein Gewerbe angemeldet, damit ich den Schmuck zum Verkauf anbieten kann. Dies habe ich als Nebenerwerb zu meinem VZ Angestelltenverhältnis praktiziert. Nachdem ich mir das also alles angeguckt habe, muss ich doch feststellen, dass die laufenden Kosten einfach zu hoch sind und es sich nicht lohnt, ich sogar drauf zahle.

Ich möchte das Gewerbe komplett aufgeben, es wird nichts übergeben oder veräußert. Ich habe hier noch etwa 100 Euro an Material liegen, welches ich als Gewerbetreibender angeschafft habe. Ich habe auch Werkzeuge, diese wurden von mir als Privatperson angeschafft, als es noch ein reines Hobby, also vor Gewerbeanmeldung, war. In 2019 habe ich noch keinen Umsatz erzielt. Die Steuererklärung für 2018 habe ich bereits abgegeben.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann mein X bei "Aufgabe" setzen muss? Dann gebe ich den Materialwert an, der in mein Privatvermögen geht? Zählen die "alten" privat gekauften Werkzeuge auch zu meinen Wirtschaftsgütern, muss ich diese angeben?

Auf der letzten Seite befindet sich noch eine Tabelle "Künftig werden folgende Einkünfte erzielt". Trage ich dort mein Jahresgehalt meiner VZ Stelle ein?

Ich bin ein so genannter "Kleinunternehmer" und unterliege nicht der USt. Pflicht. Muss ich dennoch eine USt. Erklärung abgeben? Bisher musste ich das nie machen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Viele Grüße

Arbeit, Recht, Finanzamt, Fragebogen, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen
Gewerbeleasing. Gewerbe abmelden, wie weiter?

Ich habe seit mehreren Jahren ein Gewerbe und bin Einzelunternehmer. Vor ca. 2 Jahren habe ich mich entschieden ein Auto gewerblich zu leasen.

Nun sehe ich, dass die Auftragslage nicht besser wird und habe entschieden die Reißleine zu ziehen und Gewerbe abmelden.Ich habe gut gewirtschaftet und konnte Privatvermögen aufbauen. Nu damit ich nicht unnötig Geld verbrate, habe ich mich für ein Angestelltenverhältnis entschieden.

Die Bank hat angefangen unmögliche Dinge zu predigen, die ich unterbrechen musste. Die meinten, es ist nicht möglich ein Gewerbeleasing einfach so auf eine Privatperson umzuschreiben. Worauf ich geantwortet habe, dass es keine Bitte sondern die Tatsache ist, dass ich Gewerbe abmelde. Die Damen am Telefon waren überfordert und meinten "Schicken Sie die Gewerbeabmeldung und die Fachabteilung wird sich den Fall anschauen"

Laut dem Leasingvertrag gibt es kein Sonderkündigungsrecht wegen Gewerbeabmeldung und ich bin als Einzelunternehmer gesamtschuldnerisch haftbar. Gewerbe ist auf meine Privatadresse angemeldet und Auto wurde nur auf meinen Namen zugelassen.

Ja es ist Gewerbeleasing, jedoch es taucht nirgendwo in der Zulassung oder im Vertrag irgendwelche Bezeichnung außer meinen Namen. Sogar die Briefe kommen auf den Herrn XY an.

Damals als ich den Vertrag geschlossen habe, hat sich sogar meine Mutter für mich gebürgt, damit es auch funktioniert.

In der Zulassung steht nichts von Firma XY sondern Herr XY

Somit sehe ich persönlich kein Problem. Den als Einzelunternehmer, hafte ich und handle auch als "natürliche Person" und nicht als " juristische Person"

Den die Rechtsprechung besagt bei Einzelunternehmen handelt es sich nicht um juristische sondern um natürliche Person, welche gesamtschuldnerisch mit seinem privaten und evtl. geschäftlichen Vermögen haftet.

Ich möchte ja auch Fahrzeug weiternutzen, er ist schön. Ich überlegte sogar wenn Leasing vorbei ist, den weiteren Wagen bei der Bank zu finanzieren oder zu leasen. Und dann diese Inkompetenz

Was sagt Ihr dazu? Könnt Ihr Tipps geben?

Ich weiß ich solle zum Anwalt, nun zu welchen? Wer auf Gewerbe oder auf Vertragsrecht spezialisiert ist? Ich habe ein Termin ausgemacht, jedoch möchte ich vorab vielleicht paar Erfahrungen oder unverbindliche Tipps lesen.

Den nicht wertvoller ist es, die Erfahrungen oder Tipps der anderen zu lesen.

Und bitte keine Lektionen

"Hättest Du Dir vorher überlegt"

" Kein Plan von der Buchhaltung oder geh zum Anwalt"

Bitte um Erfahrung oder Tipps.

Vielen Dank

Auto, Recht, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Leasing
Tischler Gewerbe (Künstler/Unikate) ohne Meister?

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Gewerbeanmeldung im Bereich des Möbelbaus.

Es macht mir privat Spaß mich mit dem Werkstff Holz zu beschäftigen und ich habe diverse Möbelstücke hergestellt. Das Design stammt komplett von mir selbst und ich habe sie selbst gebaut. Dabei handelt es sich immer um Unikate, die ich bisher ohne Auftrag gefertigt habe. Ich hatte eine Idee, hab sie umgesetzt und dann entweder selbst benutzt oder zum Kauf angeboten.

Nun würde ich das ganze gerne größer und offiziel aufziehen. Ich habe eine Ausbildung als Technischer Zeichner und studiere aktuell Maschinenbau. Also keinen Bezug zu dem Beruf des Tischlers.

Ich habe mich jetzt bei der HWK meiner Region erkundigt und sie meinte, es gäbe für mich aktuell keine Möglichkeit ein Gewerbe anzumelden. Ich könne entweder einen Tischlermeister einstellen oder nach meinem Studium gibt es wohl eine Sonderregelung, dass ich als Ingenieur den Status eines Meisters bekommen kann, Aber nur dann wenn mein Studium in dem Bereich Holzbearbeitung liegt. Da ich jedoch im Metallbau tätig bin, habe ich da wohl keine Chance.

Nun habe ich im Internet diverse Beiträge gelesen, wo von einer Ausnahme für Künstler die Rede war. Dort hieß es, wenn man Unikate herstellt, gibt es eine Ausnahemregelung. Meine Ansprechpartnerin bei der HWK hat mir jedoch gesagt, dass das nicht möglich wäre.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich stelle wirklich nur Unikate her und bisher ohne Auftrag. In Zukunft stelle ich mir durchaus vor, dass ich Aufträge annehme, aber auch dann ohne genaue Beschreibung der Möbel. Der Kunde sagt mir nur: "Entwirf mir was passendes für mein Haus" und ich setze es dann um.

Kann ich dabei nicht eigentlich die WHK umgehen? Weil ich sozusagen ein freischaffender "Künstler" bin und mich nur beim FInanzamt melden? Oder muss es über die WHK gehen, weil ich Holzmöbel herstelle?

Möbel, Handwerk, Gewerbe, HWK, Schreiner, Tischler, Handwerkskammer, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewerbe