Wenn man als Künstler nicht das Original sondern Prints/Kunstdrucke verkauft arbeitet man dann gewerblich oder freiberuflich?


14.04.2020, 16:03

Ergänzung: würde gerne auf Etsy verkaufen


14.04.2020, 16:24

Und bin nebenbei am studieren (anderer Themenbereich)

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wo du verkaufst, ist egal. Ebenso, ob du aonst studierst...

Zu deiner Hautfrage:

Wenn du ein Bild nach eigenen Vorstellungen und Motiven (also ohne Auftrag) malst und dann verkaufst, dann ist das Kunst und kein Gewerbe. Wenn du davon aber Kopien oder Abzüge machst und diese anbietest, bist du Gewerbtreibender. Vergleiche es mit einem Schriftsteller: Verkauft er de Buchrechte, ist er freiberuflich tätig, druckt er de Bücher selbst und bietet sie zum Kauf an, ist er Gewerbetreibender (Selbstverlag).

Oder der Sänger, der sein Lied singt, ist Künstler, verkauft er seine Lieder auf CD, ist er Gewerbetreibender.


123Pusteblume 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 20:46

Dankeschön sehr verständlich! :)

Weisst du ob es sowas wie eine Grenze gibt? Hatte mal irgendwo gelesen, dass man ein Gewerbe erst ab einem bestimmten Einnahmen Betrag anmelden muss. Aber auch, dass das nicht stimmt und man es noch vor der ersten Einnahme anmelden müsste. Weisst du da zufällig auch was zu?

Deine Antwort hat mir auf jeden Fall schon mal sehr geholfen :)

Geochelone  14.04.2020, 22:37
@123Pusteblume

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. In § 14 GewO heißt es, dass das Gewerbe anzuzeigen ist "gleichzeitig" mit dem Beginn der Tätigkeit. Das heißt ab deinem ersten Angebot am Markt. Ob jemand deine Waen kauft, ob du Gewinn oder Verlust machst, ist dem Gewerbeamt egal. Entscheident ist die Gewinnerzielungsabsicht.

Das Eine (ob Original oder Druck) hat mit dem Anderen (gewerblich oder freiberuflich) nichts zu tun.

Gewerblich bedeutet, dass Du es als (Klein-)Gewerbe bei Finanzamt angemeldet hat.

Freiberuflich bedeutet, dass Du nirgendwo angestellt bist sondern aufgrund von einzelnen Anfragen oder Aufträgen arbeitest, quasi "Geld gegen Endprodukt" ohne dass Dich der Geldgeber dafür mit einem Arbeitsvertrag bei sich beschäftigt. Er zahlt nur für das Produkt, das Du ihm lieferst.

Ob es sich dabei um das eine Original handelt oder um eine gedruckte Kopie des Originals das hat wieder mit den beiden Sachen nichts zu tun sondern hängt nur davon ab, was Du für einen Vertrag mit Deinem Kunden geschlossen hast ("Geld gegen das handgemalte Original" bzw. "Geld gegen einen Druck des von mir gemalten Orignals").


123Pusteblume 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 16:18

Danke vielmals für deine Antwort Heißt das ich könnte beispielsweise einmalig einen Kunstdruck verkaufen oder hat das damit auch nichts zu tun? Oder geht es darum nur auf Anfrage zu arbeiten?

Tut mir leid ich blick da nicht durch

Waldmensch70  14.04.2020, 16:52
@123Pusteblume

Hallo,

nein, die drei Sachen haben erst einmal gar nichts mit einander zu tun.

Gewerblich zu arbeiten heisst, dass Du selber ein Gewerbe beim Finanzamt angemeldet hast. Das macht natürlich Sinn, wenn Du vorhast immer mal wieder etwas zu verkaufen, denn dann musst Du das natürlich als Einnahmen versteuern. Wobei Du da meines Wissens erst einmal eine bestimmte Menge verkaufen müsstest, damit es überhaupt steuerlich relevant wird. Da müsstest Du aber einen Steuerberater fragen, da bin ich der falsche Ansprechpartner.

Und freiberuflich ist nur die Form, wie Du für Andere arbeitest. Du kannst entweder irgendwo angestellt sein (bekommst also ein Gehalt von einer Firma) oder Du arbeitest freiberuflich, was bedeutet, dass sie Dich nur dann bezahlen, wenn Du für sie bestimmte Aufgaben erledigst. Sie kaufen Dir dann quasi Dein Arbeitsergebnis ab. - Das hat aber nichts damit zu tun, wie Du das steuerlich dem Staat gegenüber abrechnest.

Und ob Du jetzt in diesem konkreten Fall ein Originalgemälde (z.B. Aquarell oder Ölfarbe) oder einen Kunstdruck davon oder 10 Kunstdrucke davon verkaufst hat ja erst einmal wieder nichts mit den obigen Punkten zu tun.

Ich habe den Eindruck, dass es Dir darum geht, wie Du steuerlich damit umgehen sollst, wenn Du "mal ein Bild" verkaufst (oder einen Druck). - In dem Fall würde ich mal beim Finanzamt oder besser noch einem Steuerberater anrufen und dort nachfragen, wie Du vorgehen sollst und wo die Freigrenzen liegen (ab wie viel Einkommen Du dafür Steuern zahlen musst) und ab wann sie davon ausgehen, dass Du auch ein Gewerbe dafür anmeldest.

Geochelone  14.04.2020, 17:17

An dieser Antwort stimmt ja gar nichts....

Waldmensch70  14.04.2020, 17:37
@Geochelone

Danke für den kompetenten und ausführlich begründeten Kommentar, ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Besonders toll finde ich, wie Du so genau beschreibt wie es Deiner Meinung nach richtig sein müsste.

So ist er höchst lehrreich. - Nicht.

Geochelone  14.04.2020, 19:23
@Waldmensch70
  1. Das Eine (ob Original oder Druck) hat mit dem Anderen (gewerblich oder freiberuflich) nichts zu tun -> Doch, denn ein Original kann Kunst sein, mehrfach vorhandene Drucke nicht.
  2. Gewerblich bedeutet, dass Du es als (Klein-)Gewerbe bei Finanzamt angemeldet hat. -> Ein Gewerbe wird beim Gewerbeamt, nicht beim Finanzamt angemeldet.
  3. Freiberuflich bedeutet, dass Du nirgendwo angestellt bist ... -> Auch ein Gewerbetreibender ist nirgends angestellt.
  4. Ob es sich dabei um das eine Original handelt oder um eine gedruckte Kopie des Originals das hat wieder mit den beiden Sachen nichts zu tun sondern hängt nur davon ab, was Du für einen Vertrag mit Deinem Kunden geschlossen hast -> falsch, siehe 1.
Waldmensch70  14.04.2020, 19:34
@Geochelone

OK, Danke, dass Du auch erklärst was Du meinst.

Zu 1. Wenn es darum geht "irgend etwas zu verkaufen", dann ist es ja erst einmal egal, ob der verkaufte Gegenstand nach irgend einer Definition "Kunst" sein kann oder nicht. Es ging der Fragestellerin um das Verkaufen an sich. nicht um eine Einschätzung, ob es sich dabei um "Kunst" handelt.

Zu 2. OK, stimmt, das ist das Gewerbeamt. Sorry, hast Recht. Ich war in Gedanken beim Thema "ab wann ist die Grenze erreicht, dass sie es offiziell machen muss, weil Steuern fällig werden" und bin so auf "Finanzamt" gerutscht.

Zu 3. Ja, schön. Das macht meine Aussage, dass man als Freiberufler nicht in einer Firma angestellt ist aber ja nicht falsch.

Zu 4. Nein, richtig. Ich kann auch einen Vertrag machen, dass ich einer Person einen Druck eines von mir gemalten Ölbildes verkaufe. Dagegen spricht nichts. Niemand hat gesagt, dass nur "Kunst" verkauft werden darf. Und das dort "Kunst" nach Deiner Definition veräußert wird, das war nie Voraussetzung in der Frage.

Wer als Künstler tätig ist, muss eigenschöpferisch arbeiten. Das heißt, er arbeitet mit eigenen Ideen kreativ an Dingen, die nicht der Einteilung als Gebrauchskunst oder dem Kunstgewerbe unterliegen. Also wenn man Kunstdrucke verkauft, stellt man eigenschöpferische nichts her und verkauft Dinge, die nicht eigenschöpferisch entstanden sind.


123Pusteblume 
Beitragsersteller
 14.04.2020, 15:59

Ich meinte Kunstdrucke von seiner eigenen Kunst dann auch?