Einzelunternehmen Geschäftsbezeichnung?
Hallo Liebe Community,
nach langer Recherche bin ich immernoch nicht zur Beantwortung meiner Frage gekommen undzwar:
Da man bei einem Einzelunternehmen die Pflicht hat, im Unternehmenstitel seinen Vor- und Nachnamen stehen zu haben, stellte sich mir die Frage:
Darf man als "Geschäftsbezeichnung" eines Einzelunternehmens auch einen Fantasienamen verwenden und den dann als Logo, bzw als Werbematerial, Homepage etc.. nutzen? Ich habe nämlich gelesen, dass man eine Geschäftsbezeichnung individuell auswählen kann ohne seinen Vor- und Nachnamen verwenden zu müssen.
Auf Rechnungen und Briefen müsste dann der volle Unternehmensname angegeben werden sprich mit Vor und Nachnamen.
Beispiel:
Unternehmensname: Max Mustermann Online Werbeagentur (Auf Briefen, Rechnungen etc)
Geschäftsbezeichnung: XY Werbeagentur
Dürfte ich die Geschäftsbezeichnung als Logo erstellen und es dann so auf meine Homepage un Visitenkarten übertragen?
Ich hoffe ich konnte meine Frage deutlich stellen! :)
2 Antworten
Solange du nicht die Namensrechte eines Anderen verletzt, kannst dein Einzelunternehmen nennen wie du willst und den Namen jede Woche ändern. Du bist auf Rechnungen ja über dräeine Steurrnummer zu identifizieren. Nur im Netz bist du verpflichtet, ein vollständiges Impressum mit deinen Echtdaten anzugeben (5 TMG). Juristisch heißt dein Unternehmen aber wie Du! Das muss dir für Verträge immer bewusst sein.
Paragraph 15b der Gewerbeordnung ist schon lange gestrichen worden. Seitdem gibt es keine Vorschriften mehr, wie sich ein Einzelunternehmer im Geschäftsverkehr nennen muss. Es ist aber dringend zu empfehlen Vor und Zunahme mit anzugeben. Und dann kann man noch einen zusatz machen.
Darf ich also zu Marketingzwecken wie Visitenkarten bzw Webseiten einen Fantasienamen verwenden wenn ich dann auf Rechnungen und Briefen etc. meinen "richtigen" Namen angebe?
Ja, auf Rechnungen und Briefen braucht man auch nicht seinen Namen zu schreiben, Paragraph 15b der Gewerbeordnung ist weggefallen, aber es ist dringend zu empfehlen.
Darf ich also zu Marketingzwecken wie Visitenkarten bzw Webseiten einen Fantasienamen verwenden wenn ich dann auf Rechnungen und Briefen etc. meinen "richtigen" Namen angebe?