Motorrad wird nur an Händler und Gewerbe verkauft?
Hallo Leute,
ich möchte mir ein neues Motorrad kaufen und sehe ein tolles Angebot. Allerdings wird dieses nur an Händler und Gewerbe verkauft. Das Motorrad ist erst ein Jahr alt hat 10000km runter und soll nur einmal auf die Seite gefallen sein, keine Schäden erkennbar, Preis liegt bei 4500€ statt normal bei diesem Motorrad dieser Daten 5200€ aufwärts. Der Vater meiner Freundin hat ein Gewerbe (Maler) und nun meine Frage: Kann er das Motorrad kaufen und ich ihm es quasi danach abkaufen? So wie ich gesehen haben gibt es dementsprechend keine Gewährleistung vom Händler? Haben solche KFZs meistens ein Haken, oder warum macht der Händler dies? Er verkauft laut anderen Inseraten nur Autos, geht er deswegen vllt. auf Nummer sicher?
MfG
Marc Friedrich
5 Antworten
Bei extrem billigen Motorrädern sieht man das öfter, das "nur an gewerbetreibende" oder "Wiederverkäufer" verkauft wird. Hintergrund ist der, dass der Händler das motorrad selbst billig irgendwo als Unfallmaschine oder mit irgendeinem Schaden gekauft hat und es nun an den nächsten Händler verkaufen will der die Maschine wieder herrichtet, weil er selbst nicht weiß was alles dran ist.
Kann er das Motorrad kaufen und ich ihm es quasi danach abkaufen?
Wenn der Vater mitspielt: kein Problem.
So wie ich gesehen haben gibt es dementsprechend keine Gewährleistung vom Händler?
Das ist Sinn und Zweck der Aktion.
Haben solche KFZs meistens ein Haken, oder warum macht der Händler dies?
Er will halt (vermutlich) kein Risiko eingehen, das er nicht kalkulieren kann.
Er verkauft laut anderen Inseraten nur Autos, geht er deswegen vllt. auf Nummer sicher?
Vielleicht.
Vielleicht auch nicht.
B2B, Umgehung der Gewährleistspflicht. Der Vater kann es kaufen, ER hat dir die Gewährleistung zu geben. das kann auf 1 Jahr vertraglich gekürzt werden.
anscheindend war da mehr als nur umgefallen. oder der Händler geht auf Nummer Sicher
Er verkauft laut den anderen Inseraten nur Autos, vllt. daher auf Nummer sicher
Die Sache stinkt zum Himmel.
Der Händler möchte aus irgendeinem Grund die gesetzliche Gewährleistung umgehen. Ich nehme an, dass das Motorrad nicht nur umgefallen ist, sondern auch noch deutlich mehr, mit dem bloßen Auge nicht erkennbare, Schäden hat.
Finger weg, von solchen „Angeboten“!
Was genau meinst du damit? Der Verkäufer hat sonst nur Autos im Sortiment, für mich glaubhaft wäre: Ich habe das Motorrad als Anzahlung genommen und weiß nicht wohin damit, aber gewährleistung gebe ich keine drauf, weil ich mich nicht auskenne.
Er kann aber keine Gewährleistung b2c ausschließen, deswegen nur b2b
Das ist klar, müsste der Vater meiner Freundin nur zeigen das er ein Gewerbe hat, oder müsste er beim Kauf das Fahrzeug in das Gewerbevermögen aufnehmen. Wie gesagt keine gmbh, ag etc. normales Malergewerbe
Er müsste das motorad gewerblich nutzen. Wenn er es für sich als privater kauft ist er kein Unternehmer.
Problem ist dann, das der Vater deiner Freundin als gewerblicher Verkäufer gewährleistungspflichtig ist.
Kauf dir dein Bike bei einem ordentlichen Händler - das Angebot stinkt zum Himmel.
wieso ? Vllt findet er auch einfach Gewährleistung lästig. Ist vollkommen legitim, es gibt ib der Regel keinen Zwang Verträge abzuschliessen