Passt meine Tätigkeitsformulierung?

2 Antworten

Erstellung, Verkauf und Pflege von Webseiten (auch Onelineshops), Verkauf von Software und IT-Zubehör, Werbung

  • Verkauf von Physischen Dingen per Onlineshop (nichts mit Genehmigung)

und

  • „Groß- und Einzelhandel (Onlineshop; auch die Erstellung und Benutzung von Internetportalen) mit digitalen und physischen, ständig wechselnden Waren, soweit hierfür keine Erlaubnis / Genehmigung erforderlich ist.“

Das sind Beschreibungen, die kein korrekt arbeitendes Gewerbeamt bescheinigen dürfte. Die Tätigkeitsbeschreibung muss so konkret sein, dass jeder geleich weß, was du tust und mit was du handelst.

Auch wenn man dafür keine Erlaubnisse braucht, macht es für die Gewerbeüberwachung einen riesigen Unterschied, ob du mit Lebensmittel, Schmuck, Kosmetika, KFZ, Textilien oder Tieren handelst. Deshalb musst du schon die Oberbegriffe der Warengruppen angeben.


Bamba675 
Beitragsersteller
 12.02.2020, 22:10

Könntest du mir meine Formulierung anpassen? Die physischen Waren können auch weggelassen werden. Wäre dir sehr dankbar