GbR mit 16 Gründen?

Moin!

Ein Kumpel sowie meine Wenigkeit überlegen schon des längeren ein Kleingewerbe anzumelden. Da wir zwei Personen sind kam natürlich schnell die GbR in unser Blickfeld.

Ich habe jetzt einige allgemeine Fragen, was wir beachten müssen, haben müssen und wie wir dieses Gewerbe allgemein anmelden bzw. eintragen.

Zuerst mal zu uns und unserem Geschäftsfeld: Wir sind beide 16 Jahre alt, wohnen in einer Norddeutschen Kleinsatdt im ländlichen Gebiet und besuchen das örtliche Gymnasium.

Wir arbeiten seit dem 13. Lebensjahr gemeinsam neben der Schule als Gärtner in der Nachbarschaft. Mittlerweile ist dieses Vorhaben etwas angewachsen mit eigenen Maschinen, Mähern, Vertikutierer etc. Darum geht es aber nur nebensächlich, denn...

...seit Sommer 2017 bauen wir Möbel aus Paletten und verkaufen diese über eBay, Facebook etc. Da wir Ende Januar die Ehre hatten in Bremen auf der HanseBAU und den Bremer Altbautagen auszustellen, wurde das Vorhaben mit einem Gewerbe immer dringender.

Wirtschaftliche Gründe, wieso wir ein Gewerbe nun anmelden wollen:

-legales Auftreten

-Möglichkeit einer Internetseite, einer der nächsten Schritte

-Rechnungen ausstellen

Private Gründe, wieso wir ein Gewerbe anmelden wollen:

-Wir waren jetzt schon mehrfach in Zeitungen vertreten und kommen jetzt auch in ein Magazin, da wir damit viel Aufmerksamkeit auf dieses im Prinzip illegale Unternhemn lenken, wollen wir uns absichern

-Erfahrungen sammeln

-Positiv im Lebenslauf

-hoffentlich höherer Verdienst in der Zukunft

Aber wir wollen aus rechtlichen Gründen auch unsere Verdienste aus dem Gartenbereich, die wir zumindest zum Anfang noch weiterführen werden, hier legal einbeziehen. Ebenso ist in naher Zukunft ein Ausbau des Möbelbaus geplant, das bedeutet wir wollen außerhalb des Werkstoffes Palette etwas bauen.

Was wir bereits (glauben zu) wissen:

Wir benötigen eine gewerbliche Versicherung, die bei unseren Umsätzen allerdings laut ersten Ergebnissen und Fragen gering sein soll (wenige Euro im Monat).

Die Gewinnausschüttung an die Beteiligten, uns beiden, darf den Wert von 4.800€ pro Person und Jahr nicht überschreiten. Gerechnet wird hier mit 400€ im Monat im Jahresdurchschnitt.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Stimmen diese Infos?

Gibt es weitere Probleme mit unserem Alter (Eltern stimmen zu)?

Wir sind auch im Verkauf tätig, ist das ein Problem? Was müssen wir hier beachten bezüglich Anmeldung und spätere Durchführung?

Wir haben noch die Gartengeschichte als zweites Feld, das wir ja aufgrund des legalen Hintergrundes dann auch verrechnen wollen. Wir bewegen uns damit allerdings in ein zweites Geschäftsfeld, stellt das ein Problem dar?

Können wir einen Namen verwenden? Ich weiß, dass man keinen eintragen kann, da müssen unsere vollen Namen rein, darf man dann auf Visitenkarten etc trotzdem einen Namen haben? Derzeit, für die Messe, heißen wir JHHL Palettendesign (unsere Kürzel sowie das Geschäftsfeld).

Danke für jede Hilfe und einen schönen Abend!!

Steuern, Selbständigkeit, Wirtschaft, Recht, GbR, Gewerbe, minderjährig, Unternehmen, Verkauf
Gebasteltes verkaufen->Kleingewerbe -> Frage zur Anmeldung und Buchungen?

Guten Tag zusammen,

ich habe demnächst vor ein Kleingewerbe zu gründen und von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch zu machen. Ich arbeite Vollzeit und möchte das Gewerbe als Nebentätigkeit führen, für mich eher als Hobby. Ich habe nicht vor, die 17.500 € Grenze im Jahr zu überschreiten. Verkaufen werde ich über Ebay, hier und da auf Trödelmärkten, die in der Nähe einmal im Monat stattfinden und Weihnachtsmärkte. Ich bastel saisonale Dekorationen/Geschenkideen/Accessoires her und verkaufe diese. Ein Geschäftskonto soll eröffnet werden, ausschließlich fürs Gewerbe.

Dazu ein paar Fragen:

  1. Ich habe bereits in den letzten Jahren Bastelmaterial eingekauft (Belege vorhanden) die ich unter „vorweggenommene Betriebsausgaben“ buchen werde. Wie sieht es aber bei meinen vorhandenen Maschinen und Werkzeugen aus? Ich habe eine Nähmaschine die ich vor ca. 10 Jahren gekauft habe, einen ca. 12 Jahre alten Drucker und einen 7 Jahre alten Laptop. Wie bringe ich diese ins Unternehmen ein? Genauso Sägen, Hammer, Zangen, Tische (für die Ausstellung auf den Märkten) usw. Kann ich dazu Eigenbelege schreiben und den Wert (gebraucht) schätzen? Evtl. mehrere Artikel thematisch zusammenfassen? „Nähmaterial“, „Werkzeug“, „Bastelmaterial“ usw.?
  2. Wie verläuft die Abschreibung beim Kleingewerbe?
  3. Wird ein Reisegebwerbe für die Märkte benötigt? Ich werde gelegentlich auf den Trödelmärkten verkaufen und auf den Weihnachtsmärkten jedes Jahr. Wonach richtet sich der Preis? (schwankt bei uns zw. 50 -500 €) Was habt Ihr für einen Preis bezahlt?
  4. Ich stelle alle Artikel in meiner Mietwohnung her. Ich habe kein Arbeitszimmer und keine Werkstatt. Kann ich trotzdem anteilige Miete buchen? Strom läuft über den Namen meines Verlobten, daher kann ich wohl keine Stromkosten angeben? Falls beides oder eines geht, muss ich dann von meinem Geschäftskonto jeden Monat den anteiligen Betrag auf mein Privatkonto, von dem die Miete und Strom abgebucht wird, überweisen? Der Ordnungshalber fände ich das praktisch. Hierzu dann ein Eigenbeleg?
  5. Für die Ebay-Verkäufe stelle ich mit laufender Nr. Rechnungen aus (ohne Ust mit Hinweis auf die Regelung). Wie mache ich das auf den Märkten? Kann ich das so machen: Ich nehme Geld vom Geschäftskonto (Standgebühr vor Ort bezahlen, Wechselgeld) und schreibe mir in einer Liste alle Verkäufe auf. Was ich dann Bar am Ende vom Tag habe, überweise ich wieder aufs Konto, trage die Summe als Tageseinnahme in die EÜR und hefte die Liste zu der Buchung im Kontoauszug als Beleg. Muss ich den Beleg auch eine Rechnungsnummer geben? Kann man das so machen oder hat jemand eine einfachere Lösung?

Dass die Handwerkskammer zur Kasse bittet ist mir bekannt, da warte ich noch auf eine Antwort, habe mal höflich nachgefragt welche Kosten da für mich anfallen. Eventuell lassen sich dadurch schon Probleme/Missverständnisse im Vorfeld vermeiden.

Für Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

LG Cathey

basteln, Recht, Weihnachtsmarkt, Buchführung, Gewerbe, Kleingewerbe, Trödelmarkt, Wirtschaft und Finanzen
Unternehmensgegenstand formulieren?

Hallo zusammen,

habe zu dem Thema bisher definitiv nichts finden können. Grundsätzlich heißt es ja, der Unternehmensgegenstand solle logischerweise so weitläufig wie möglich formuliert sein, auch wenn das zuständige Handelsregister versucht ihn möglichst eng zu halten.

Nun aber die Frage: Ist das wirklich nur das zuständige Handelsregister, welches da zustimmen muss? Oder auch der Notar, das Gewerbeamt, etc.? Was passiert bei Nichtbeachtung und wer definiert letztendlich was genau erlaubt ist wenn der Unternehmensgegenstand nicht eindeutig formuliert wurde?

Um es konkret zu machen...

Beinhaltet dieser kürzere:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten.

diesen längeren und ausführlicheren:

Das Erbringen von Online-Marketing- und E-Commerce-Dienstleistungen, der Aufbau und Betrieb von Internetportalen und Online-Shops sowie alle damit einhergehenden Tätigkeiten wie das Vermieten von Online-Werbeplätzen, der Vertrieb, die Logistik sowie der Handel und die Entwicklung beziehungsweise Herstellung oder Erbringung von wechselnden Produkten und Dienstleistungen.

Unternehmensgegenstand oder könnte es zu Problemen oder Unstimmigkeiten/Uneinigkeiten mit der Phrase alle damit einhergehenden Tätigkeiten kommen? Wenn ja, mit wem? Habe diesen Satz bereits des öfteren gelesen, letztendlich kann das ja aber fast alles sein je nachdem wie der Satz beginnt oder?

Scheint mir alles ziemlich schwammig zu sein... Danke im Voraus für alle Antworten.

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Darf man als Gewerbetreibender Webdesigner / Grafikdesigner ein Nutzungsrecht (z.B. für ein Logo oder Illustration) mit 7% besteuern?

Webdesign wird vom Finanzamt bekanntlich als Gewerbe eingestuft. Wenn man aber zusätzlich noch Grafikdesign anbietet, dann ist es eine "gemischte" Tätigkeit. Darf ich in diesem Fall, obwohl ich kein Freiberufler bin, dennoch 7% MwSt. berechnen, oder sind diese 7% nur freiberuflichen Grafikern vorbehalten?

Es sind nicht grafische Dienstleistungen wie z.B. Bilder+Illustrationen bearbeiten, ausschneiden, nachzeichnen, vektorisieren etc. gemeint. Auch nicht einfache Icons für z.B. Suchen, Drucken usw. Das ist gewerblich und muss mit 19% MwSt. deklariert werden und ist mir klar. (Stichwort: Gebrauchsgegenstand)

Ich meine jetzt z.B. individuelle Logos, Handzeichnungen, Buch-Cover etc. und andere kreative Grafiken+Illustrationen die unter das Urhebergesetz fallen und wo die Nutzungsgebühren anhand eines Nutzungsfaktors berechnet werden.

Ich habe gelesen das man auch zwei Betriebe führen kann: Einen künstlerisch-freiberuflichen und einen gewerblichen. Dann müsste aber alles buchhalterisch und steuerlich streng getrennt werden, sonst würde alles komplett als gewerblich eingestuft. Muss ich evtl. so vorgehen um 7% MwSt. berechnen zu dürfen?

Nein, meinen Steuerberater habe ich noch nicht gefragt... diesen Hinweis mir bitte ersparen... Er hatte mir nur mal nebenbei gesagt: "Einfach alles mit 19%, dann sind sie immer auf der sicheren Seite". Das habe ich jetzt auch schon oft gelesen, kann aber nicht die Lösung sein.

Es ist alles sehr verwirrend und ich hab das noch nicht richtig kapiert! Kennt sich eventuell jemand damit in der Praxis aus und kann mir ein paar Tipps geben, ob ich das als Selbstständiger darf und ob es evtl. Probleme geben kann? (7% MwSt.).

Vielen Dank!

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Muss ich Fremdenverkehrsbeitrag zahlen?

Ich habe vor ein paar Wochen beim örtlichen Gewerbeamt ein Online Gewerbe angemeldet im Überbegriff "Online Marketing" "Social media marketing". Geld verdiene ich durch Affiliate Marketing speziell im Ausländischen Markt oder durch Influencer Marketing durch klicks auf Links von Newsseiten.

Bei der Anmeldung habe ich keinerlei weitere Infos bekommen vonwegen kosten o.Ä. das auf mich zukommen könnte.

Nun lag heute ein Schreiben im Postkasten namens "Fremdenverkehrsbeitragsvorauszahlung". "Laut örtlicher Satzung wird allen selbstständigen/ juristischen Personen die durch den örtlichen Fremdenverkehr Vorteile erwachsen, ein Femdenverkehrsbeitrag erhoben."

Jedoch habe ich keine Kunden noch ziehe ich auch nur irgendeinen vorteil aus dem örtlichen Tourismus. Mein Gewerbe ist ausschließlich online und verdienst über Online Marketing. Ich erstelle keine Facebook Seiten für andere, ich vermarkte nichts vor kurgäste oder einheimische. Lediglich Online Marketing.

ich ziehe 0 vorteil aus örtlichen dingen und bin mir nicht so ganz sicher weshalb ich so ein schreiben bekomme, warum das nicht erwähnt wurde.

Muss ich zahlen? Bin etwas überfordert weil ich mit dem örtlichen Tourismus absolut nichts zu tun habe..

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