Guten Abend,
Ich bin bei meiner Recherche bezüglich GbR schon wieder auf auf etwas gestoßen, was mich etwas durcheinanderbringt...
und zwar "§ 1 Abs. 2 HGB" (https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html)
dazu habe ich folgendes gefunden: https://www.rechthaber.com/definitionen-gewerbe-und-handelsgewerbe/
aber naja... noch habe ich es nicht ganz verstanden...
Wenn ich mit meinem Geschäftspartner ein Unternehmen gründen will, um z.B. ein Dropshipping-Business auszuprobieren, können wir dann überhaupt eine GbR gründen oder würde diese direkt in eine OHG umgewandelt werden? Wir werden ja Handel betreiben... ist es dann automatisch ein Handelsgewerbe oder würde es noch (nur) unter Gewerbe fallen? Wir erwarten Anfangs noch keine allzu hohen Gewinne...