Gewerbe zu spät angemeldet | Ordnungswidrigkeit zur Sache äußern?

6 Antworten

Ich wusste schon immer, dass ich auch eine so kleine Menge versteuern muss, jedoch wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass bei den Mengen eine Gewerbeanmeldung nötig ist.

Bei den Beträgen mit denen du hantierst musst du nichts versteuern, sofern das deine einzige Einnahmequelle ist. Hingegen hat die Steuer rein gar nichts mit Gewerbe zu tun. Gewerbe ist immer anzumelden, unabhängig vom Umsatz.

Nun die Frage: Soll ich zu dem Termin gehen und mich äußern? Ich würde einfach die Wahrheit sagen.

Was für ein Termin? Wer hat dir eine Termineinladung geschickt? Generell wäre das aber empfehlenswert. Sage wie es ist, dass das Ganze für dich aktuell eigentlich nur als Hobby gedacht war und du damit keinen Gewinn eingefahren hast. Dann wird sich die Strafe - es sei denn die Sachbearbeiterin hat einen scheiss Tag - auch milde ausfallen oder gar komplett fallen gelassen. Garantiert ist das aber nicht. Indem du dich davor drückst, machst du es aber nicht besser.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Ja du solltest zum Termin gehen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - aber du hättest ja generell keine Steuern zahlen müssen. Als kleingewerbe hast du ja einen hohen Steuerfreibetrag bei 5 Euro Pro Monat also 60 Euro im Jahr liegst du weit drunter, vielleicht erwischts du einen netten der deine Situation versteht und die Ordnungswidrigkeit fallen lässt.

Gehe hin, kläre das persönlich und die Sache ist durch!

Ob Du eine Strafe zahlen musst können wir nicht beantworten. Halte ich persönlich allerdings für unwahrscheinlich. Aber das ist nur meine Meinung!

Bist du wirklich dorthin geladen worden? Das wäre völlig ungewöhnlich. Normal bekommst du im Owi-Verfahren einen Anhörungsbogen. Da könntest du rein schreiben, dass du gar keine Gewinnerzielungsabsicht hattest.

Wegen einer verspäteten Gewerbeanzeige gibt es selten ein Bußgeld von mehr als 100 €. Eher eine Verwarnung mit Vewarnungsgeld von 35 €.

Verstehe ich nicht so ganz. Ein Gewerbe muss angemeldet werden bei gewinnerzielungsabsicht. Wenn man minus macht, braucht man kein Gewerbe anmelden.

Oder hast du noch weitere einnahmen durch die webgestaltung ?