Gewerbe zu spät angemeldet | Ordnungswidrigkeit zur Sache äußern?
Hallo zusammen.
Ich habe ein Hobby. Webseiten bauen (Jetzt auch mein Job).
Auf ein paar Webseiten nutze ich AdSense. Ich verdiene kein Geld, sondern mache eher Minus. Primär sollten mir meine Webseiten helfen einen Job/Praktikum nach der Uni zu bekommen (was auch sehr gut geklappt hat).
Ich verdiene ca. 5 Euro im Monat und mache Minus weil der Server pro Monat ca. 10 Euro kostet.
Ich wusste schon immer, dass ich auch eine so kleine Menge versteuern muss, jedoch wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass bei den Mengen eine Gewerbeanmeldung nötig ist.
Bei meiner ersten Steuererklärung hat man mir dann geraten das Gewerbe anzumelden.
Das habe ich getan. Bei der Anmeldung hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, dass ich mit einer Strafe bis zu 1000 Euro rechnen muss.
Ich hoffe natürlich, dass die Strafe milde ausfällt, vielleicht sogar bei meiner Situation fallen gelassen wird.
Nun die Frage: Soll ich zu dem Termin gehen und mich äußern? Ich würde einfach die Wahrheit sagen.
UPDATE: Ich musste 125 Euro zahlen. Ich hätte Widerspruch einlegen können. Ich hätte auch sehr gute Chancen, dass es fallen gelassen wird, aber die Sachbearbeiterin weiß das natürlich nicht zu 100%. Falls dem Widerspruch nicht zugestimmt würde, würde sich die Strafe erhöhen wegen Bearbeitungsgebühren etc. Das Risiko war mir das nicht Wert. Ich habs einfach bezahlt und die Sache ist durch.
6 Antworten
Ich wusste schon immer, dass ich auch eine so kleine Menge versteuern muss, jedoch wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass bei den Mengen eine Gewerbeanmeldung nötig ist.
Bei den Beträgen mit denen du hantierst musst du nichts versteuern, sofern das deine einzige Einnahmequelle ist. Hingegen hat die Steuer rein gar nichts mit Gewerbe zu tun. Gewerbe ist immer anzumelden, unabhängig vom Umsatz.
Nun die Frage: Soll ich zu dem Termin gehen und mich äußern? Ich würde einfach die Wahrheit sagen.
Was für ein Termin? Wer hat dir eine Termineinladung geschickt? Generell wäre das aber empfehlenswert. Sage wie es ist, dass das Ganze für dich aktuell eigentlich nur als Hobby gedacht war und du damit keinen Gewinn eingefahren hast. Dann wird sich die Strafe - es sei denn die Sachbearbeiterin hat einen scheiss Tag - auch milde ausfallen oder gar komplett fallen gelassen. Garantiert ist das aber nicht. Indem du dich davor drückst, machst du es aber nicht besser.
Ja du solltest zum Termin gehen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - aber du hättest ja generell keine Steuern zahlen müssen. Als kleingewerbe hast du ja einen hohen Steuerfreibetrag bei 5 Euro Pro Monat also 60 Euro im Jahr liegst du weit drunter, vielleicht erwischts du einen netten der deine Situation versteht und die Ordnungswidrigkeit fallen lässt.
Gehe hin, kläre das persönlich und die Sache ist durch!
Ob Du eine Strafe zahlen musst können wir nicht beantworten. Halte ich persönlich allerdings für unwahrscheinlich. Aber das ist nur meine Meinung!
Bist du wirklich dorthin geladen worden? Das wäre völlig ungewöhnlich. Normal bekommst du im Owi-Verfahren einen Anhörungsbogen. Da könntest du rein schreiben, dass du gar keine Gewinnerzielungsabsicht hattest.
Wegen einer verspäteten Gewerbeanzeige gibt es selten ein Bußgeld von mehr als 100 €. Eher eine Verwarnung mit Vewarnungsgeld von 35 €.
Verstehe ich nicht so ganz. Ein Gewerbe muss angemeldet werden bei gewinnerzielungsabsicht. Wenn man minus macht, braucht man kein Gewerbe anmelden.
Oder hast du noch weitere einnahmen durch die webgestaltung ?