Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Garten: Minderung der Pacht, weil Wasser abgestellt/Leitung defekt?

Guten Morgen,

wir haben seit dem 1. Juli einen Garten gepachtet (knapp 2000 m2). Laut Besichtigung und Vertrag ist ein Wasseranschluss verfügbar. Am Gartenhaus befindet sich dazu ein Wasserhahn. Das Wasser wird über den benachbarten Kleingartenverein bezogen und abgerechnet.

Nun teilt mir aber dieser Verein mit, dass wir aus 2 Gründen kein Wasser bekommen: 1. ist wegen einer durch den Vorpächter bzw. Eigentümer verursachten Leitungsschaden im Winter noch eine Rechnung von 750 EUR offen. Und bevor diese nicht beglichen ist, gibt es kein Wasser.2. Auf diesem Grundstück ist in Zusammenhang mit diesem Schaden im Winter ein Rohr geplatzt. Also auch wenn die Rechnung bezahlt würde, hätten wir kein Wasser.

Nun gibt es auf dem Grundstück noch eine Grundwasserpumpe. Diese ist ebenfalls defekt und kann nicht genutzt werden.Also: wir stehen in dem Garten ohne Wasser da.Der Garten wurde als Freizeitgrundstück/Ziergarten gepachtet.Wir können nicht gießen, die Pflanzen vertrocknen, die vorhandenen aber dreckigen Gartenmöbel und Geräte und das Gartenhaus können nicht gereinigt werden und das geplante Planschbecken für die Kinder können wir auch nicht aufstellen.

Ich möchte die Pacht mindern oder den Eigentümer bis zur Behebung des Schadens auffordern, eine geeignete Grundwasserpumpe als Übergang zu installieren.

In welcher Höhe kann ich die Pacht mindern? Der Garten ist quasi unbrauchbar.

Danke

Garten, Recht, Pachtrecht

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