Guten Morgen,

wir haben seit dem 1. Juli einen Garten gepachtet (knapp 2000 m2). Laut Besichtigung und Vertrag ist ein Wasseranschluss verfügbar. Am Gartenhaus befindet sich dazu ein Wasserhahn. Das Wasser wird über den benachbarten Kleingartenverein bezogen und abgerechnet.

Nun teilt mir aber dieser Verein mit, dass wir aus 2 Gründen kein Wasser bekommen: 1. ist wegen einer durch den Vorpächter bzw. Eigentümer verursachten Leitungsschaden im Winter noch eine Rechnung von 750 EUR offen. Und bevor diese nicht beglichen ist, gibt es kein Wasser.2. Auf diesem Grundstück ist in Zusammenhang mit diesem Schaden im Winter ein Rohr geplatzt. Also auch wenn die Rechnung bezahlt würde, hätten wir kein Wasser.

Nun gibt es auf dem Grundstück noch eine Grundwasserpumpe. Diese ist ebenfalls defekt und kann nicht genutzt werden.Also: wir stehen in dem Garten ohne Wasser da.Der Garten wurde als Freizeitgrundstück/Ziergarten gepachtet.Wir können nicht gießen, die Pflanzen vertrocknen, die vorhandenen aber dreckigen Gartenmöbel und Geräte und das Gartenhaus können nicht gereinigt werden und das geplante Planschbecken für die Kinder können wir auch nicht aufstellen.

Ich möchte die Pacht mindern oder den Eigentümer bis zur Behebung des Schadens auffordern, eine geeignete Grundwasserpumpe als Übergang zu installieren.

In welcher Höhe kann ich die Pacht mindern? Der Garten ist quasi unbrauchbar.

Danke