Garten: Minderung der Pacht, weil Wasser abgestellt/Leitung defekt?

1 Antwort

Du musst den Verpächter zunächst ZWEI mal beweisbar und schriftlich anmahnen, am besten im ersten (Einwurf-Einschreiben) Schreiben eine Frist von zwei Wochen zur Herstellung der Wasserversorgung auffordern. Im zweiten Schreiben dann eine Frist von einer Woche (7 Tage ohne Wochenende). Danach kannst du fristlos kündigen.

Bis zur Reaktion auf die oben erwähnten Schreiben würde ich die Pacht zurückhalten und mit den Kindern ins Schwimmbad gehen. Dann habt ihr wenigstens alle was vom Sommer. Und vielleicht ist im nächsten Jahr oder im Winter ein anderer Garten frei. Viel Glück!