Was passiert nun - alles meine Schuld?

Hallo liebe Userinnen und User,

folgendes Problem: Habe mir vor ca. 8 Wochen über Shpock für 400€ ein Cannondale Trial 7 Mountainbike in den Farben Schwarz/Orange gekauft. Der Verkäufer und ich trafen uns und ich zahlte vor Ort. Der Privatverkäufer machte auch einen Kaufvertrag mit mir.

Vor dem Ausfüllen des Kaufvertrages meinte er, er habe das Rad zu seinem Geburtstag geschenkt bekommen und würde es aufgrund eines Umstiegs auf ein anderes Rad verkaufen, da es ihm zu schade ist, dass es einfach so im Keller rumsteht und keiner benutzt.

Als ich ihn fragte wo die Rahmennummer sei, sagte er das Rad habe keine. Ich konnte auch keine finden und es waren auch keine Spuren von irgendeiner Beseitigung der Rahmennummer zu erkennen, auch nicht beim genauen hinsehen.

Vor 4 Wochen hielt mich beim fahren eine Person an und meinte er würde das Fahrrad wiedererkennen, da es sein Serious Rockville Mountainbike ist, welches an der Speiche und an der Felge Malerfarbe hat. Ihm wurde das Rad vor ca. 2 Monaten entwendet.

Die Person bestellte die Polizei her und erzählte der Polizei halt das mit der Speiche und der Felge. Die Polizei fragte mich anschließend ob ich beweisen kann , dass es meins ist. Ich bestätigte es mit ja und sagte ich hab es über eBay geholt, zeigte ihnen den Kaufvertrag und was die Polizei dann fesgrstellt hat traf mich tief, denn, der Verkäufer auf dem Kaufvertrag existiert garnicht in Real, d.h. der Verkäufer hatte beim Ausfüllen seiner Daten irgendein Quark aufgeschrieben.

Die Polizei beschlagnahmte das Fahrrad und untersuchte es mittels Kriminaltechnik. Die Polizei kam später auf mich zu und sagte die Kriminaltechnick habe feststellen können, dass die Rahmennummer abgeschliffen wurde und über die Abgeschliffen Stelle gespachtelt worden sei. Dann grundiert und rüberlackiert. Dazu sei im Vorfeld das Rad komplett überlackiert worden und auf das neue Lack einfach Cannondale Sticker ausm Internet aufgeklebt worden.

Meine Shpock Daten weiß ich auch nicht mehr.

Jetzt habe ich nicht nur den möglichen Tatvorwurf Diebstahl, Urkunenfälschung und Hehlerei am Hals, sondern weiß auch, dass ich vom Verkäufer konplett verarsht wurde, denn der Wert des Rades lag deutlich drunter.

Was könnte jetzt passieren und was kann ich tun und denkt ihr ich Krieg eine Anzeige wegen Diebstahl, Urkundenfälschung und Hehlerei?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten, Bemühungen und Aufmerksamkeit.

Gesegnete Ostertage an alle.

LG Tobi

Fahrrad, Politik, Recht, Schuld, Auto und Motorrad
Fahrrad Nabendynamo Zusatz-LEDs und Ausschalter nachrüsten?

Hallo zusammen.

An sich bin ich mit meinem Licht am Tourenrad zufrieden, es gibt nur zwei Sachen die mich stören.

Da das Rad 30 Gänge hat, also vorne und hinten eine Nabenschaltung, kann man sich verschalten. Gerade im Dunkeln muß ich oft ganz runter schalten sowohl vorne als auch hinten um zu wissen wo genau die Schaltung ist um eben nicht längere Zeit verschaltet zu fahren, da ich es ja an der unbeleuchteten Schaltung nichts sehe. (Ich weiß, viele fahren gar nicht bei totaler Dunkelheit, ich aber schon.)

Deswegen würde ich mir gerne zwei leistungsarme LEDs an die Knüppelschaltung installieren, welche über den Nabendynamo den Strom bekommen sollen.

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Zum anderen stört es mich das im Stand das Licht so lange leuchtet bis der Kondensator leer ist. Das ist bei einem Warten vor einer Ampel gut, aber wenn es geparkt ist und das in der Natur, hätte ich die Energie vom Kondensator lieber als Licht wenn ich im Dunkeln wieder los fahre; oft ist es schwer im Dunkeln bei schwierigem Gelände schnell genug fahren zu können um überhaupt anfangs Licht zu generieren um gut genug zu sehen um eben so schnell fahren zu können wie man zur Lichterzeugung fahren muß. Catch22 sozusagen.

Deswegen möchte ich die Lichtanlage mit einem Schalter versehen welcher den Kondensator abtrennt so das er seine Energie eben nicht abgibt sondern diese behält, bis ich den Schalter wieder umlege, dann soll er wie gehabt die lampen mit gespeichertem Strom versorgen. Aus Sicherheitsgründen allen elektrischen Bauteilen gegenüber sollte dieser Schalter dann auch den Dynamo abschalten so das kein Strom generiert werden kann und auch kein Licht an sein kann.

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Hat jemand eine Idee wie man die beiden Dinge plant?

Momentan sind ja Conrad und Co alle wegen Corona geschlossen, ich hätte mich dort erkundigt oder beim Zweiradhändler ums Eck. Die letzteren dürfen aber nur Reparieren, und was ich da vorhabe ist mehr ein Aufrüsten als eine Reparatur.

Fahrrad, Technik, Elektronik, LED, Schaltung, Technologie, Auto und Motorrad
Fahrradmechaniker verweigert Herausgabe von Rechnungsbeleg! - Was tun?

Hallo! Grundsätzlich bin ich natürlich sehr froh, dass es in unserer Großstadt überhaupt noch Fahrrad- Shops gibt, in denen die Fahrradmechaniker so freundlich sind, und sich der Reparaturen auch meiner Fahrräder (zumindest meistens) annehmen! - Denn selbst in unserer Großstadt (!) gibt es so etwas kaum noch!

Da war ich froh, dass kürzlich da ein Meister einen sehr kleinen Laden in 3 km Entfernung von mir eröffnet hat, der auch Fahrräder repariert! - Ein altes Fahrrad - von mir kürzlich gebraucht erworben -  hatte vor kurzem einen Tretlagerschaden. - Von einem auf den anderen Tag war das Bike von ihm repariert! - Ich war froh. - Auch wenn die Kosten für die Reparatur  immerhin die "Kleinigkeit" von 50,- Euro betrugen ... 

Nun ist es aber so, dass der VORBESITZER des Bikes den Tretlagerschaden noch bezahlen wollte: er verlangt daher (verstädnlicherweise) von mir eine RECHNUNG!

  • Doch der MECHANIKER weigert sich beharrlich! - Er sagt, er gibt nie eine RECHNUNG, sondern immer nur einen (Sehr simplen!) Kassenbeleg (auf dem aber absolut KEINE Positionen, noch nicht mal der Name des Ladens oder eine Telefonnummer zu sehen sind!) . - Dieser reicht aber nicht als "BELEG! - Denn einen solchen will der Vorbesitzer/ "Kostenträger" natürlich sehen! (er wohnt in anderer Stadt).

Doch meine ich, dass der MECHANIKER sogar dazu VERPFLICHTET ist, auf Wunsch mir einen vernünftigen Kassen- BELEG auszuhändigen, aus dem die Leistung ersichtlich ist !?

Aber er weigert sich ...

So habe ich mit diesem simplen "Kassenbon" vorlieb nehmen müssen; die 50,- Euro musste ich natürlich trotzdem bezahlen.

Jetzt will der Vorbesitzer des Bikes natürlich nicht bezahlen, weil er keinen stichhaltigen "Beweis" hat (mit diesem simplen "Kasenbon" hätte ich theoretisch in jedem x- beliebigen Shop etwas kaufen können!)...

Jetzt fühle ich mich sehr verar .....

Bisher habe ich überall immer eine RECHNUNG auf Wunsch bekommen! - Schon alleine wegen der GARANTIEANSPRÜCHE!

Doch der Mann weigert sich! (WARUM er das (nicht) tut, weiß ich nicht! (die Reparatur selbst scheint nämlich in Ordnung zu sein!).

Was  kann ich jetzt TUN?!  - Soll ich mich bei der Handwerkskammer beschweren?! Soll ich mit einem Rechtsanwalt drohen?! (es sind immerhin 50,- €!).

Was soll/ Kann  ich jetzt TUN?! 

Und daher meine ich

Fahrrad, Rechnung, Handwerk, Recht, Reparatur, Mechaniker, Beleg

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