Herausgabeanspruch vorhanden?

2 Antworten

Ein Herausgaberecht kannst du unter Rückforderung einer Schenkung geltend machen inklusive der nicht bezahlten Rechnungen es wird ja wohl nachzuweisen sein wer wem wann das Geld gezahlt hat.


jess28599 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 18:16

Was ist wenn ich angebe, dass ich ihr das Handy nur für den Zeitraum geliehen habe?

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VirageXO  18.08.2020, 18:17
@jess28599
Was ist wenn ich angebe, dass ich ihr das Handy nur für den Zeitraum geliehen habe?

Dann ist das eine insofern unzutreffende Rechtsauffassung.

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verreisterNutzer  18.08.2020, 18:17
@jess28599

Dann wäre es zur Nutzung überlassen und auch dies wäre forderbar, besprich das mit nem Anwalt 75 Euro Beratung und abmahnen danach sofern nicht eingelenkt wird geht das ganze vor den kardi.

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Kann ich als Eigentümer (aufgrund des Vertrags) die Herausgabe des Handys fordern, auch wenn sie Geld dafür bezahlt hat.

Wenn meine Wirtschaftsberufskolleg Bildung nicht komplett verloren gegangen ist.. 😂 Hast du als Eigentümer das Recht das Handy zurück zufordern.

Im Grunde müsste sie dir die 166€ geben