Herausgabeanspruch vorhanden?
Hallo zusammen,
Ich würde gerne wissen ob ich die Herausgabe eines Handys fordern kann.
November 2018 habe ich für eine Freundin einen Handyvertrag abgeschlossen.
Sie zahlt keine Rechnungen mehr und schuldet mir dadurch 166 Euro.
Kann ich als Eigentümer (aufgrund des Vertrags) die Herausgabe des Handys fordern, auch wenn sie Geld dafür bezahlt hat.
Müsste ich ihr das Geld zurück geben?
Der Vertrag läuft bald aus. Die sim Karte habe ich heute mittag gesperrt, damit nicht noch mehr kosten entstehen.
Was ist wenn sie das Handy nicht mehr hat?
Vielen Dank!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ein Herausgaberecht kannst du unter Rückforderung einer Schenkung geltend machen inklusive der nicht bezahlten Rechnungen es wird ja wohl nachzuweisen sein wer wem wann das Geld gezahlt hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was ist wenn ich angebe, dass ich ihr das Handy nur für den Zeitraum geliehen habe?
Dann ist das eine insofern unzutreffende Rechtsauffassung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann wäre es zur Nutzung überlassen und auch dies wäre forderbar, besprich das mit nem Anwalt 75 Euro Beratung und abmahnen danach sofern nicht eingelenkt wird geht das ganze vor den kardi.
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Was du/dein Anwalt daraus machen ist schlicht weg euer Ding.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CanMulat/1623502861047_nmmslarge__810_0_2160_2160_144342ca17387e30fe2af781e946aed6.jpg?v=1623502861000)
Kann ich als Eigentümer (aufgrund des Vertrags) die Herausgabe des Handys fordern, auch wenn sie Geld dafür bezahlt hat.
Wenn meine Wirtschaftsberufskolleg Bildung nicht komplett verloren gegangen ist.. 😂 Hast du als Eigentümer das Recht das Handy zurück zufordern.
Im Grunde müsste sie dir die 166€ geben
Was ist wenn ich angebe, dass ich ihr das Handy nur für den Zeitraum geliehen habe?