Hallo zusammen,

und zwar handelt es sich hier um eine falsch gelieferte Ware.

Ich hab dann auch die Verkäufer kontaktiert und um die Zusendung der korrekten Ware gebeten.

Die gewünschte Ware war nicht mehr vorhanden, weshalb die meinten, dass die mir den Betrag zurückerstatten werden.

Die falschgelieferte Ware muss ich aber zurückschicken. Jedoch übernehmen die dafür nicht die Versandkosten.

Wie kann ich da vorangehen? Ich weiß, dass ich ein recht drauf hab, da es ein Sachmangel ist. Die Versandkosten sollten auch eigentlich die Verkäufer übernehmen.

Der Verkäufer weigert sich. Wo ist das im BGB verfasst? Der Verkäufer ist keine Privatperson!

Vielen Dank im Voraus!