Hallo, Liebe Community Mitglieder.

Zwar geht es um folgendes: Meine Mutter ist letztes Jahr verstorben, und ich hab das Erbe aufgrund von Schulden ausgeschlagen. Es gibt jedoch eine Start Ziel Renten Police,für die ich jedoch Erbe sein muss, um den Rücklaufwert zu erhalten. Zum Zeitpunkt der Erbausschlagung war mir jedoch weder bewusst, wie hoch der Betrag ist, noch das dies in den Nachlass fällt, da in einem Schreiben zwar steht, man müsse Erbe sein um die Versicherungsnehmer Eigenschaft zu übernehmen, jedoch könne dies auch die versicherte Person machen, die ich bin.

Nun würde ich gerne die Erbschaftsausschlagung rückgängig machen, doch da muss ein Irrtum gegeben sein.

Ich bitte um seriöse Antworten.

LG Lefa