Rückgabe beschränkte Geschäftsfähigkeit?

2 Antworten

Die haben da gar kein Ermessen,wenn Du mit dem Kauf nicht einverstanden bist muss der volle Kaufpreis erstattet werden,das aber nur wenn es die Taschengeld Regelung übersteigt,mit 10 ist ein Kind zum Teil geschäftsfähig

Der sogenannte Taschengeldparagraf (Paragraph 110 BGB) trifft einige ergänzende Regelungen. Ist ein Kind sieben Jahre oder älter und damit beschränkt geschäftsfähig, darf es von seinem zugeteilten Taschengeld alles kaufen, was altersgerecht ist. Dieser Kaufvertrag gilt dann als wirksam und Eltern sind bei einer eventuellen Rückgabe an die Kulanz beziehungsweise die geltenden Regeln des Geschäfts gebunden.

https://www.t-online.de/leben/familie/erziehung/id_47799270/taschengeld-duerfen-kinder-damit-kaufen-was-sie-wollen-.html


RobertLiebling  23.06.2020, 20:16
darf es von seinem zugeteilten Taschengeld alles kaufen, was altersgerecht ist

Das stimmt so nicht. Andernfalls hätten die Eltern nur zwei Möglichkeiten: Entweder ausschließlich zweckgebundene Mittel. Oder ein "totales" Taschengeld, bei dem die Eltern überhaupt keinen Einfluss mehr auf die Verwendung haben.

In der Kommentarliteratur zum § 110 BGB wird dies verneint und den Eltern durchaus die Möglichkeit eingeräumt, im Innenverhältnis Beschränkungen vorzunehmen.

Haben die Eltern also den Kauf von Süßwaren vom Taschengeld ausdrücklich verboten, ist der Kauf einer Tüte Gummibärchen (z.B.) nicht durch § 110 BGB gedeckt.

Für Händler ist es immer ein Risiko, an Minderjährige zu verkaufen.

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Klutzy 
Beitragsersteller
 23.06.2020, 20:10

Aber besagt Paragraph 110 BGB nicht, dass das nur gilt, wenn die Eltern das Taschengeld zur eigenen Verwendung für das Kind erlaubt haben? So hab ich es gelernt. Weil dann wäre das auch nicht der Fall.

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andie61  23.06.2020, 20:12
@Klutzy

Das kann der Händler nicht wissen,hat er was verkauft was im Rahmen des erlaubten ist dann muss er es nicht zurücknehmen.

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Wenn es keinen Vertrag gibt, weil dieser von Anfang an nichtig ist, muss natürlich auch kein Gutschein akzeptiert werden.

Wurde mit Bargeld bezahlt, ist Bargeld zu erstatten.

Vermutlich wird der Verkäufer mit § 110 BGB argumentieren. Dazu ist zu sagen, dass das Erziehungsrecht der Eltern vom Gesetzgeber höher eingeschätzt wird als die Interessen des Handels.

Die Eltern können im Innenverhältnis (Eltern - Kind) Beschränkungen bezüglich der Verwendung des Taschengelds vornehmen, die ein Dritter gegen sich gelten lassen muss.


Klutzy 
Beitragsersteller
 23.06.2020, 20:08

Super, genau sowas hatte ich gedacht. Vielen Dank!

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