Wie genau berechnet sich nun der Finderlohn?
Grundsätzlich ist es folgendermaßen geregelt:
Fundsache hat einen Wert bis 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 5 % des Wertes.
Fundsache hat einen Wert über 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 25 Euro (5 % von 500 Euro) plus 3 % von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert.
Das ist so weit klar.
So. Nun habe ich z.B. Fundsachen (die alle zusammen gehören) im Gesamtwert von 7000 €.
Wert liegt damit über 500 €.
Die 25 € (also die 5 % von 500 €) habe ich dann schon mal sicher.
Und dann? Wie geht es jetzt weiter? Dann also 25 € + (3 % von 6500 €)?
2 Antworten
Dann also 25 € + (3 % von 6500 €)?
5% von den ersten 500 €, 3% von dem 500 € übersteigenden Rest.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
wie hast du den wert ermittelt , sind das nagelneue unverpackte sachen ?
weil der wert von gebrauchten dingen ist nur der wiederbeschaffungswert .
So weit war ich schon. Du hast jetzt genau das Gleiche geschrieben, was ich schon im Fragetext stehen hatte. Nur mit etwas anderen Worten.