Guten tag,
Ich wollte in meinem Mietvertrag nachschauen wie die Kündigungsfrist ist, ich habe einen Vertrag der mindestens 1 Jahr läuft, das bedeutet mindestens bis zum 1.9.21
Jetzt habe ich den Absatz gefunden :
Die Regelung des $545 BGB, wonach sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert.
Nun weiß ich nicht ob ich auch eine Kündigungsfrist frist von 3 Monaten habe , da das zu dem jetzigen Zeit dann erst zum 1.10.21 gültig wäre, oder wie ich das in Google lesen konnte bis zu 2 Wochen nach der mindestens Dauer ich Einspruch einlegen muss damit ich ausziehen kann.
hätte die Chance auf eine andere bessere Wohnung zum 1.9.21 und frage mich ob das machbar ist oder ich doch den einen Monat dann noch warten muss.
Vielen dank