Schriftliche Vereinbarung über verkürzte Stundenanzahl, wegen verkürzter Betreuungszeit fürs Kind?

Hallo, ich bin seit Ende meiner Elternzeit zu 100% in Kurzarbeit bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort habe ich einen unbefristeten Vertrag mit rund 150 Stunden monatlicher Arbeitszeit.
Nun gibt es einen neuen Auftrag und ich soll wieder arbeiten, was mich ja grundsätzlich sehr freut. Allerdings hat die Kita meiner Tochter immer noch verkürzte Betreuungszeiten, wodurch ich diese Stunden nicht erreichen kann. Ich bin alleinerziehend.

Erst wollte mir die Firma einen neuen Vertrag andrehen, das habe ich abgelehnt. Jetzt habe ich heute einen Termin im Büro. Die Dame will mit mir eine schriftliche Vereinbarung über die verkürzte Stundenzahl und entsprechende Vergütung aufsetzen. Sie sagt, wenn ich das nicht unterschreibe und nur für zB 6 Stunden/Tag bezahlt werde, dann könnte ich die Firma auf das restliche Geld verklagen. Ist das nicht Schwachsinn? Ich arbeite dann von zu Hause aus und man könnte auf die Sekunde nachvollziehen, wie viel ich gearbeitet habe. Und sobald die Kita wieder regulär öffnet, würde ich natürlich Vollzeit arbeiten.

Nun meine Frage: Muss ich irgendwas unterschreiben, oder reicht es, wenn ich mich auf §275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht) berufe, weil es mir ja nicht zuzumuten wäre, zu arbeiten, wenn es keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind gibt?

LG und schonmal danke :)

Kurzarbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, BGB, Bürokratie, Zeitarbeit, Zeitarbeitsfirma
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