Hallo, meine Eltern haben damals mit mir als Minderjähriger ein Vertrag in einem Fitnessstudio gemacht und nicht gezahlt. Jetzt habe ich fast 1000€ Schulden beim Inkasso unternehmen. Ich habe einen Brief geschrieben, dass ich von meiner Haftungsbeschränkung nach §1629a BGB gebrauch mache. Nach einigen Wochen erhielt ich eine Antwort, dass die Forderung rechtskräftig tituliert ist und der Vollstreckungstitel als Nachweis der Forderung maßgebend sei. Ist das Rechtens?

Das Problem ist, dass ich 2013 18 geworden bin. Gilt die Haftungsbeschränkung dennoch? Oder musste ich das 2013 machen?

Danke im Voraus