Beispiel für Paragraph 138 BGB?
Was wäre ein Beispiel für ein Rechtsgeschäft, dass gegen die guten Sitten verstößt? Und eins was wegen einem Wucher nichtig ist?
2 Antworten
Wenn ich einen Auftragsmörder beauftrage jemanden zu töten. Mord ist eine strafbare Handlung, das darauf basierende Rechtsgeschäft verstößt eindeutig gegen die guten Sitten. GLeiches gilt (etwas weniger dramatisch), wenn ich jemanden beauftrage mein Zeugnis zu fälschen oder meine Hausarbeit zu schreiben.
Wenn ich mir das kurz vorher nochmal anders überlege kann diese Person ihr vereinbartes Honorar NICHT einfordern.
Ein beliebtes Beispiel für Wucher ist sog. Zinswucher. Du brauchst dringend einen Kredit, ich nutze die Situation aus und drehe dir einen Kredit mit 50% Zinsen pro Tag an. Lächerlich extremes Beispiel, aber auch hier wäre der Vertrag nichtig.
Eben, wenn ich die notlage einer anderen Person ausnutze, um ihr eine Leistung zu einem SEHR überhöhten Preis zu verkaufen, die nicht mal ansatzweise einen Gegenwert hat.
Alles Liebe
Klar, aber lex specialis derogat legi generali
Und da ich eh grade versuche mir diesen Satz zu merken kommt deine kleine Korrektur eigentlich sehr passend:-)
Knebelverträge z.B.
Bei den ersten Beispielen muss man allerdings im Hinterkopf behalten, dass sie wohl bereits dem spezielleren 134 BGB unterfallen.