Essensgeld auf arbeit

Hallo liebe liebenden,heute mal eine Frage zum Recht der Arbeitgeber bzw Arbeitnehmer: also...Ich arbeite in der Gastronomie als Saisonkraft(Mai bis Oktober) in der Küche.Bis jetzt musste ich da für das Essen nichts bezahlen.Aber ab diesem Jahr möchte mein Chef einführen das wir am Tag 2,80€ bezahlen, wobei die kompletten Angestellten das nicht gut finden, denn jetzt kommt es. Er hat in Erfahrung gebracht das er das beim Finanzamt absetzten kann(naja oder so ähnlich). Das soll auch alles nicht das problem sein, denn das ist das wir das Essensgeld an jeden Arbeitstag entrichten sollen.Ob man nun etwas verzehrt oder nicht!(was gerade beim Servicepersonal auf Ablehnung stößt.Da dieses eigentlich kaum Zeit hat richtig etwas zu essen(es ist an richtigen heftigen Arbeitstagen eigentlich für kaum jemanden möglich eine pause von 30 min einzulegen diese werden auf mehreren kleine zigarettenpausen aufgeteilt!So aber weiter auf die Ankündigung das dann nichts mehr verzerrt wird und man sich seine Stullen von zu Hause mitbringt kam er mit dem argument das das nicht zulässig sei weil es auf Grund der Hygienebestimmungen nicht erlaubt sei. Aber meine frage ist nun ob jemand weiß ob er mir vorschreiben kann Essen von dort zu konsumieren(das dass dann bezahlt werden müsste ist ja klar)aber man kann mich doch nicht dazu zwingen!?gibt es da Paragraphen die mich davor schützen?Hoffe ist verständlich. 

Vielen Dank schonmal!

Arbeitsrecht, Vorschriften
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