Hallo,

wir haben momentan Ärger mit dem Bauamt: Der Plan war es ein Haus mit Zwerchgiebel zu bauen, da ist dem Beamten dessen Traufhöhe aber zu hoch. Eine Befreiung will er auch nicht geben. Die Sache ist aber, dass im gleichen B-Gebiet 50m weiter schon exakt das gleiche Haus steht, wie wir es nicht genehmigt bekommen, auch in der gleichen Ausrichtung. Offenbar war beim ersten Haus die Genehmigung kein Problem, kann ich das in meiner Argumentation irgendwie hilfreich verwenden? Das ganze grenzt ja schon an Behördenwillkür.

Vielen Dank für eure Hilfe