Hallo,

habe folgende Frage bzw Problem:

Ich möchte ein Einfamilienhaus fertigstellen, welches vor 14 Jahren von meiner Schwester gebaut wurde. Damals (1997) wurde der Rohbau beendet, und kurze Zeit später noch die Fenster eingebaut. Danach ruhte das Bauvorhaben bis zum heutigen Zeitpunkt.

Nun möchte ich mit dem Bau fortfahren und den Innenausbau (Sanitär, Heizung, Elektro, Estrich, Verputzen) machen.

Gestern war ich deswegen im Landratsamt (Baubehörde) und wollte die Fortsetzung der Bauarbeiten melden. Dort sagte man mir aber dass ich eine komplett neue Baugenehmigung benötige, da der Bau länger als 4 Jahre ruhte und ich andernfalls "schwarz" bauen würde.

Stimmt das? Brauche ich wirklich eine neue Baugenehmigung, obwohl das Haus ja schon lange steht und ich ja nur den Innenausbau mache und somit äußerlich (bis auf Verputzen und streichen)  nichts mehr verändere? 

Und falls ja, was bedeutet das für den jetzigen "Baubestand" in Hinsicht auf Normen / Gesetzte / Verordnugen die sich in den letzten 13 Jahre verändert haben (Wärmedämmung, Fenster...)

Vielen Dank