Hallo,

Ich bin Eigentümer einer Eigentumswohnung in der Ferienregion Grömitz. Die Wohnung geht über 2 Etagen. Im Spitzboden ist laut Teilungserklärung ein sogenannter Abstellraum, der aber von allen Eigentümern als Schlafraum genutzt wird.

Meine Frage nun: Ist dies zulässig, dass ich dort schlafen kann, wenn ich dies als Eigentümer nur selbst tue? Gibt es hier nur Probleme, wenn ich die Wohnung in die Ferienvermietung gebe wegen der baurechtlich genehmigten Fläche?

Vielen vielen Dank für möglichst viele Antworten.