Folgende Sachlage:

  • Hausbesitzer A hat einen Stellplatz auf dem Grundstück seines Nachbarn, Hausbesitzer B.
  • Für den Stellplatz ist eine Baulast eingetragen.
  • Begüstigter der Baulast ist Hausbesitzer A.
  • Kann Hausbesitzer B eine Miete für die Nutzung des Stellplatzs von Hausbesitzer A verlangen?
  • Oder kann sogar Hausbesitzer A eine Miete für den Stellplatz von Hausbesitzer B verlangen, wenn er ihm den Stellplatz zur Verfügung stellt?

Danke für Eure Antworten.