Bundesland: Baden-Württemberg Die Baulücke neben uns wird vermutlich bebaut. Wir bekamen einen Brief von unserer Stadt "Prüfung der Befreibarkeit Pultdach statt Satteldach". Jetzt haben wir 4 Wochen Zeit evtl. Einwände zu erheben. Wir haben die Baupläne auf der Stadt eingesehen und stellten dabei zwei Dinge fest: a) Das geplante Haus hat 2 Vollgeschosse obwohl im Bebauungsplan nur 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss erlaubt sind. b) Der Antrag lautet auf ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung. De facto aber ist es ein Doppelhaus (150 qm + 100 qm). Uns wäre ein Nachbarhaus mit Pultdach grundsätzlich egal. Aber die reine Größe des Doppelhauses/Haus mit Einliegerwohnung gefällt uns nicht. Hier meine Fragen: 1. Falls wir dem Pultdach zustimmen, stimmen wir dann auch automatisch dem ganzen Bauplan zu (inklusive zu großes Dachgeschoss)? 2. Gibt es baurechtlich oder steuerrechtlich einen Unterschied zwischen Doppelhaus bzw. Wohnhaus mit Einliegerwohnung? D.h. was spricht für ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung? 3. Kann der Bauherr zwei Vollgeschosse bauen, obwohl es gegen den Bebauungsplan verstößt? Bedarf es da eines besonderen Genehmigungsverfahrens indem die Nachbarn einbezogen sind? Oder reicht es aus, wenn der Bauherr eine Art Gebühr zahlt, weil man gegen die Bauvorschriften handelt? Über kompetente Antworten auf unsere Fragen würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank.